Stadt Hilden sucht stellvertretende Schiedsperson

Das Ehrenamt einer Schiedsperson kann grundsätzlich von allen Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden,

  • die zwischen 25 und 75 Jahre alt sind,
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen,
  • nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und
  • idealerweise im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnen.

Die Grenze zwischen den beiden Schiedsbezirken der Stadt verläuft entlang der Straßen Düsseldorfer Straße, Benrather Straße, Mittelstraße, An der Gabelung und Elberfelder Straße. Diese Straßen selbst gehören noch zum Bezirk Nord/West. Die stellvertretende Schiedsperson ist für beide Schiedsbezirke in Hilden zuständig.

Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, festgefahrene Konflikte und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzulösen und auf diese Weise kleinere zivilrechtliche und strafrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Typische Fälle sind beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten (etwa zur Einhaltung von Hausordnungen, Schmerzensgeldforderungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen), aber auch leichte Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Bewerberinnen und Bewerber sollten sich gut schriftlich ausdrücken können, ein gutes Zuhörvermögen haben sowie Freude und Geschick in der Verhandlungsführung mitbringen. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich – Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen werden angeboten. Eine Amtsperiode dauert fünf Jahre. Die zu besetzende Amtsperiode läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030, natürlich mit der Option der Verlängerung.

Interessierte werden gebeten, sich schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf bis zum 30.11.2025 bei der Stadt Hilden, Rechtsamt, Postfach 10 08 80, 40708 Hilden, oder per E-Mail an rechtsamt@hilden.de zu bewerben. Für Rückfragen steht das Rechtsamt unter der Telefonnummer 02103 / 72-1181 gerne zur Verfügung.