Die Gewerbekartei enthält alle in Hilden angezeigten und ansässigen Unternehmen und Betriebe.
Öffentliche Stellen und Privatpersonen können ausschließlich auf schriftlichen Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen ist für die Weitergabe der Daten nicht erforderlich.
Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Ihr formloser, schriftlicher Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 20 € je Anfrage; in Ausnahmefällen 40 €, wenn hierfür örtliche Ermittlungen erforderlich sein sollten.