Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit beim Bundesamt für Justiz in Bonn erfasst. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen oder an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten. In Einzelfällen verlangen auch private Auftraggeber Auszüge aus dem Gewerbezentralregister.
Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Hilden gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen. Unternehmen als juristische Personen benötigen ihren Hauptgeschäftssitz in Hilden, müssen hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein. Die Beantragung für juristische Personen kann nur durch die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführung beantragt werden.
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt zurzeit 13 €.