Abfallsatzung & Abfallgebühren
Ziel der Abfallwirtschaft in der Stadt Hilden:
Alle Einwohner, Einrichtungen und Unternehmen in der Stadt Hilden sollen im Interesse des Umweltschutzes ihren persönlichen Lebensbereich bzw. ihre Tätigkeit nach folgendem Grundsatz gestalten: Die Abfallvermeidung hat Vorrang vor der Abfallverwertung und diese wiederum hat den Vorrang vor der Abfallentsorgung.
Die Abfallberatung der
Stadt Hilden informiert und berät über die Möglichkeiten der Vermeidung und
Verwertung von Abfällen sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung.
Anschluss- und Benutzungszwang:
Alle zu Wohnzwecken
genutzten Grundstücke in Hilden unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang
an die städt. Müllabfuhr. Der A+B-Zwang gilt auch für alle gewerblich genutzten
Grundstücke, soweit Abfälle zur Beseitigung in zugelassenen Behältern gesammelt
werden können und nicht durch die Satzung ausgeschlossen sind. Abfälle zur Beseitigung sind satzungsgemäß
von Abfällen zur Verwertung immer getrennt zu erfassen und bereitzustellen.
Melde- und Auskunftspflicht:
Die Anmeldung /
Ummeldung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die Gebührenabrechnung
erfolgt über den Grundstückseigentümer beim Steueramt der Stadt Hilden. Abfallerzeuger unterliegen gem. Satzung einer
Auskunftspflicht und haben bei Überprüfungen das Betreten des Grundstücks zu
dulden.
Welche Abfallbehälter werden in Hilden genutzt:
Restmülltonnen, Biotonnen und Papiertonnen werden in den
aufgeführten Größen von der Stadt Hilden zur Verfügung gestellt.
Gelbe Wertstofftonnen können bei dem Vertragspartner der Duales
System Deutschland GmbH bestellt werden.
Für vorübergehend mehr Restmüll können auf dem Zentralen Bauhof städt. Müllsäcke kostenpflichtig (4,50 €/Stck.) erworben werden. Im Herbst bietet der Zentrale Bauhof auch kostenpflichtige (1 €/Stck.) städt. Laubsäcke an, die an den Biotonnen-Abfuhrtagen mit eingesammelt werden.
Mindestrestmüllvolumen:
Als untere Ordnungsgrenze muss bei Privathaushalten ein Mindestrestmüllvolumen von 15 Liter pro Person und Woche vorgehalten werden. Werden sämtliche organischen Küchenabfälle auf eigenem Grundstück kompostiert oder in der Biotonne gesammelt, kann das Restmüllvolumen auf 10 Liter pro Person und Woche reduziert werden.
Bei Betrieben ist das Restmüllvolumen anhand von Einwohnergleichwerten und der Anzahl der Beschäftigten zu bemessen. Nähere Informationen hierzu in der Abfallbeseitigungssatzung und bei der Abfallberatung.
Abfuhrmodalitäten:
Restmülltonnen, Biotonnen, Papiertonnen und Sperrgut sind am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr (frühestens ab 18 Uhr am Vortag) am Rand der öffentlichen Straße bereitzustellen. Eine Sperrgutstelle wird mehrmals am Tag angefahren, da Wertstoffe getrennt erfasst werden.
Ihre aktuellen Abfallentsorgungsgebühren finden Sie auf den Onlineseiten
des Amtes für Finanzservice der Stadt Hilden
Folgende Leistungen sind in der
Abfallgebühr (Restmüllgefäße) enthalten:
Sperrmüllsammlung *
Sperrige Haushaltsgegenstände und Elektrogeräte können 2 x pro Jahr kostenfrei mit der Sperrgutkarte zur Abholung angemeldet werden. Wartezeit: 3 - 4 Wochen. Der Abholtag wird schriftlich mitgeteilt.
Schadstoffsammlung *
Schadstoffe aus Privathaushalten können jeden Samstag von 8 - 12 Uhr auf dem städt. Bauhof abgegeben werden.
Altpapiersammlung *
Die blauen Papiertonnen werden entsprechend der Anzahl und Größe der Restmüllgefäße zur Verfügung gestellt und alle vier Wochen geleert.
Wertstoffannahme Bauhof *
Grünabfälle,
Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Korken und CD-ROM‘s werden
Mo. - Sa. von 8
- 12 Uhr sowie
Do. von 14 - 18 Uhr
auf dem städt. Bauhof
angenommen.
* nur haushaltsübliche PKW-Mengen
Duales System und Grüner Punkt in Hilden:
Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ werden im Auftrag des DUALEN SYSTEMS von einem Privatentsorger abgeholt. An-/ Ab- und Ummeldungen von gelben Wertstofftonnen richten Sie bitte an die Awista-Logistik GmbH in Düsseldorf. Altglas wird an 80 Depotcontainerstandorten im Stadtgebiet erfasst.
Satzungsregelungen für Gewerbebetriebe:
Nach Inkrafttreten der
Gewerbeabfallverordnung am 1.1.2003 und entsprechender Anpassung der
Abfallsatzung der Stadt Hilden gilt für die Erzeuger und Besitzer von
gewerblichen Siedlungsabfällen ein Mindestrestmüllvolumen nach
Einwohnergleichwerten.
Beispielsweise ergibt
sich für Mitarbeiter in Verwaltungen und Bürogebäuden ein Restmüllvolumen von 5 Liter pro Beschäftigtem und Woche.
Nähere Informationen hierzu in der Abfallbeseitigungssatzung und bei der
Abfallberatung.
Altpapier in größeren Mengen, wie es z.B. im Dienstleistungs- und Gewerbebereich anfällt, muss privat verwertet werden. Hier können u.a. kostenpflichtige Zusatzleerungen mit der Stadt unter Tel. 72-723 vereinbart werden.
Für Betriebe mit schadstoffhaltigen Abfällen besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die IDR Entsorgungsgesellschaft in Düsseldorf-Reisholz.
Lebensmittel- und Speiseabfälle aus dem Gastgewerbe und Kantinen in größeren Mengen sollten getrennt erfasst und von einem Entsorgungsfachbetrieb entsorgt bzw. verwertet werden.
Zur Beseitigung von Bau- und Abbruchholz, Bauschutt,
Straßenaufbruch, Bodenaushub und Baustellenabfällen besteht ein Anschluss-
und Benutzungszwang an die Rohstoffrückgewinnungsanlage
der Fa. R+R GmbH in
Mettmann.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Infobroschüre "Die neue Gewerbeabfallverordnung"