Wertstoffannahme in Hilden
Zentraler Bauhof - Auf dem Sand 31
Mo. - Sa. ...... 8.00 - 12.00 Uhr
Do. ............... 14.00 - 18.00 Uhr
Folgende Abfälle können während der Annahmezeiten und in
haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden:
Grünabfälle: (max. 0,5 m3) gebündelt oder in Säcken u. a. Behältern
- Laub, Strauch- und Gehölzschnitt
- Rasenschnitt, Wildkräuter, Moos
- Astholz bis zu einem Durchmesser
- von 10 cm und einer Länge von 1m
Elektro(nik)geräte:
- Kühlschränke, Ölradiatoren
- Spülmaschinen, Herde, Trockner
- Fernseher, Computer, Drucker
- Elektrische Werk- und Spielzeuge
- Elektrokleingeräte aller Art
- Leuchtstoffröhren, Energiespar- und LED-Lampen
- Altbatterien und Akkus
Achtung: Altbatterien und Akkumulatoren, die nicht fest im Gerät
verbaut sind, müssen vom Altgerät getrennt und in die gekennzeich-
neten Batteriesammelsysteme sortiert werden.
Metallschrott:
- Fahrräder, Metallgestelle
- sonstiges Metallsperrgut
Sonstige Abfälle:
- Altpapier, Kartonagen
- Altkleider und Schuhe
- Braun-, Grün-, Weißglas
- Flaschenkorken, Naturkork
- CD’s und DVD’s ohne Hüllen
Kostenpflichtige Angebote
- Entsorgung Misch- u. Sperrmüll ........ je 100 l = 6,00 €
- Entsorgung Altholz ............................... je 100 l = 4,00 €
- Entsorgung Bauschutt .......................... je 100 l = 6,00 €
- Kompostverkauf 45 l ............................ je Sack = 4,00 €
ACHTUNG !
-
keine asbesthaltigen Bauteile wie Eternitplatten
- keine Dämm- und Mineralwolle
- keine getränkten Althölzer wie Bahnschwellen + Jägerzäune
- keine kohlenteerhaltigen Abfälle wie Teerpappe
- nur haushaltsübliche Mengen bis 0,5 m³
- Annahme nur von Hildener Bürgern
- Bitte Personalausweis bereithalten
- Größere Mengen und Gewerbeabfälle müssen privat entsorgt werden
Schadstoffe aus privaten Haushalten werden nur am
Samstag von 8 - 12 Uhr angenommen.
Neues bei alten
Elektrogeräten ab 2016
Im Jahr 2016 wurde das Elektrogesetz novelliert. Neben vielen Änderungen in der Logistik und bei der Behandlung von Elektroaltgeräten, sind für Privathaushalte folgende Regelungen zu beachten.
Ab August 2016 sind neben den kommunalen Annahmestellen auch die Vertreiber und Händler von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von über 400 m² verpflichtet, alte Elektrogeräte in bzw. an ihren Geschäften zurückzunehmen. Diese Händler müssen bei der Abgabe eines neuen Elektrogerätes an einen Endnutzer ein „Altgerät der gleichen Geräteart“ kostenlos zurücknehmen. Darüber hinaus sind alle „Elektrokleingeräte unter 25 cm Kantenlänge“ unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurückzunehmen.
Bei der Abgabe von Altgeräten an einer Sammelstelle oder beim Händler müssen Altbatterien und Akkumulatoren, die nicht fest im Gerät verbaut sind, vom Altgerät getrennt und in die gekennzeichneten Batteriesammelsysteme sortiert werden. Dies betrifft z.B. elektr. Werkzeuge, Mobiltelefone und Laptops.
Achten Sie bei der
Rückgabe von Computern und Laptops bitte immer darauf, dass Ihre persönlichen
Daten gelöscht wurden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf
Elektrogeräten, Batterien und Akkus weist Sie darauf hin,
dass diese nicht
über den Hausmüll entsorgt werden
dürfen.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt. Viele Elektrogeräte bestehen aus mehr als 1000 verschiedenen Substanzen. Neben wertvollen Rohstoffen sind dies auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei und Quecksilber.
Andererseits gewinnt man aus 14 Tonnen Elektro-Altgeräten durchschnittlich etwa eine Tonne Kupfer. Um die gleiche Menge des Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssen bis zu 1000 Tonnen gestein bearbeitet werden.
Gebrauchte Geräte können weiter nützlich sein. Elektrogeräte werden häufig ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie diese zur Wiederverwendung weiter – an Freunde, an Initiativen in Ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen.
Nur durch eine ordnungsgemäße Erfassung von Elektroaltgeräten können diese umweltgerecht verwertet werden. Illegale Transporte nach Asien und Afrika sind dann nicht möglich. Achten Sie bitte auch darauf, dass zur Sperrgutabfuhr bereitgestellte Elektroaltgeräte nicht unbefugt entwendet werden.