Sachgebiet 60.3
Baulast
Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Hilden bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen und uns zu übersenden:
Hausaktenarchiv:
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden archiviert sämtliche abgeschlossene Vorgänge, d. h. Bauakten sowie sonstige Verfahrensakten. Da das gesamte Archiv der Bauaufsicht 1968 aufgrund eines Schadenfeuers zunichte ging, verfügt die Bauaufsicht jedoch lediglich über Bauakten von 1968 bis heute.
Eigentümer oder Bevollmächtigte, aber auch sonstige nachweisliche Berechtigte haben die Möglichkeit, Einsicht in vorhandene Vorgangsakten zu nehmen. Teileigentümer haben ohne Zustimmung sämtlicher Teileigentümer nur das Recht der Einsichtnahme in den Teil der Akten, der dessen Teileigentum behandelt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, gegen Erhebung von Gebühren Kopien der Vorgänge erstellen zu lassen.
Für Auskünfte aus den abgeschlossenen Baugenehmigungsakten bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen und uns zu übersenden:
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Zur Aufteilung eines Gebäudes nach Wohnungs- und Teileigentumsgesetz muss Ihnen die Untere Bauaufsichtsbehörde eine entsprechende Beascheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Einheiten ausstellen.
Für entsprechende Anfragen nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Wir weisen Sie daraufhin, dass wir Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage die entsprechende Gebühren in Rechnung stellen.