Sachgebiet 60.3

 

Baulast

Für Auskünfte aus  dem Baulastenverzeichnis der Stadt Hilden  bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen und uns zu übersenden:

Sollten im Zuge der Prüfung von Bauanträgen neue Baulasten begründet werden müssen, werden Ihnen die für das Verfahren verantwortlichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter die entsprechenden Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner übersenden.

Hausaktenarchiv:

Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden archiviert sämtliche abgeschlossene Vorgänge, d. h. Bauakten sowie sonstige Verfahrensakten. Da das gesamte Archiv der Bauaufsicht 1968 aufgrund eines Schadenfeuers zunichte ging, verfügt die Bauaufsicht jedoch lediglich über Bauakten von 1968 bis heute.

Eigentümer oder Bevollmächtigte, aber auch sonstige nachweisliche Berechtigte haben die Möglichkeit, Einsicht in vorhandene Vorgangsakten zu nehmen. Teileigentümer haben ohne Zustimmung sämtlicher Teileigentümer nur das Recht der Einsichtnahme in den Teil der Akten, der dessen Teileigentum behandelt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, gegen Erhebung von Gebühren Kopien der Vorgänge erstellen zu lassen.

Für Auskünfte aus  den abgeschlossenen Baugenehmigungsakten bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen und uns zu übersenden:

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zur Aufteilung eines Gebäudes nach Wohnungs- und Teileigentumsgesetz muss Ihnen die Untere Bauaufsichtsbehörde eine entsprechende Beascheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Einheiten ausstellen.
Für entsprechende Anfragen nutzen Sie bitte folgendes Formular:

Wir weisen Sie daraufhin, dass wir Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage die entsprechende Gebühren in Rechnung stellen.

Bitte wählen Sie Ihre Cookie Präferenzen...