Grundstücke

 

Kauf und Verkauf von Grundstücken der Stadt Hilden

Gewerbegrundstücke und -immobilien:

Wenn Sie Interesse an einem gewerblich nutzbaren Grundstück in Hilden haben, bitte ich Sie, dem Link zur Informationsseite der Wirtschaftsförderung der Stadt Hilden zufolgen.

Wohngrundstücke und -immobilien:

Das Angebot an Baugrundstücken für Wohnhäuser oder für gemischt, aber überwiegend für Wohnen genutzte neue Gebäude ist in Hilden sehr begrenzt.
Ein öffentliches Baulückenkataster - ein Verzeichnis, in dem alle für eine neue Bebauung zur Verfügung stehenden Grundstücke aufgeführt sind - wird von der Stadtverwaltung nicht geführt.

Die Stadt Hilden hat keine Wohnbau- oder gemischt nutzbare Grundstücke, die direkt erworben werden können.

Es wird daher auf die Angebote des von der Stadt Hilden unabhängigen Grundstücks- und Immobilienmarktes verwiesen. Offerten finden Sie in Zeitungen bzw. auf den einschlägigen Angebotsseiten im Internet. Die in Hilden tätigen Immobilienmakler helfen Ihnen gerne weiter.

Investorenauswahlverfahren für das Grundstück der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule

Die Stadt Hilden bietet eine Fläche zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern in Hilden provisionsfrei im Rahmen einer Konzeptausschreibung an.
Alle Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie unter folgendem Link.
Die Gebote sind bis spätestens 30.06.2020, 16.00 Uhr einzureichen.

Mehrgenerationensiedlung auf dem Grundstück der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule

Der Rat hat am 12.12.2018 beschlossen, den überwiegenden Teil der Baugrundstücke an die Firma Waldner Wohnungsbau GmbH zu veräußern. Die Bautätigkeit wird frühestens im Herbst 2020 beginnen können.
Weitere Informationen zur Mehrgenerationensiedlung können Sie unter folgendem Link einsehen.

Verpachtung von unbebauten Grundstücken der Stadt Hilden

Die Stadt Hilden verpachtet auch Grundstücke, die nicht bebaut werden können und sollen.
Hierbei handelt es sich in der Regel um landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker- und Grünland) oder um Flächen für "halböffentliche" Zwecke (z.B. Kleingarten, Angelflächen).

Zurzeit stehen keine Flächen zur Neuverpachtung zur Verfügung.

Vorkaufsrechte  gem. §§ 24ff Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinde steht unter bestimmten Voraussetzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken und Immobilien zu.

Das Grundbuchamt darf deshalb bei Kaufverträgen einen Eigentümerwechsel in das Grundbuch nur dann eintragen, wenn ihm das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes der Stadt Hilden nachgewiesen ist (Vorkaufsrechtverzichtserklärung).

Die gebührenpflichtige Bescheinigung wird auf Grundlage eines schriftlichen Antrags erteilt, der in der Regel durch das beurkundende Notariat gestellt wird.

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