Grundstücke
Kauf und Verkauf von Grundstücken der Stadt Hilden
Gewerbegrundstücke und -immobilien:
Wenn Sie Interesse an einem gewerblich nutzbaren Grundstück in Hilden haben, bitte ich Sie, dem Link zur Informationsseite der Wirtschaftsförderung der Stadt Hilden zufolgen.
Wohngrundstücke und -immobilien:
Das Angebot an Baugrundstücken für Wohnhäuser oder für gemischt,
aber überwiegend für Wohnen genutzte neue Gebäude ist in Hilden sehr begrenzt.
Ein öffentliches Baulückenkataster - ein Verzeichnis, in dem alle für eine neue
Bebauung zur Verfügung stehenden Grundstücke aufgeführt sind - wird von der
Stadtverwaltung nicht geführt.
Die Stadt Hilden hat keine Wohnbau- oder gemischt nutzbare Grundstücke, die direkt erworben werden können.
Es wird daher auf die Angebote des von der Stadt Hilden unabhängigen Grundstücks- und Immobilienmarktes verwiesen. Offerten finden Sie in Zeitungen bzw. auf den einschlägigen Angebotsseiten im Internet. Die in Hilden tätigen Immobilienmakler helfen Ihnen gerne weiter.
Investorenauswahlverfahren für das Grundstück der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule
Die Stadt Hilden bietet eine Fläche zur Errichtung von
Mehrfamilienhäusern in Hilden provisionsfrei im Rahmen einer Konzeptausschreibung an.
Alle Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie unter folgendem Link.
Die Gebote sind bis spätestens 30.06.2020, 16.00 Uhr
einzureichen.
Mehrgenerationensiedlung auf dem Grundstück der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule
Der Rat hat am 12.12.2018 beschlossen, den überwiegenden Teil der
Baugrundstücke an die Firma Waldner Wohnungsbau GmbH zu veräußern. Die
Bautätigkeit wird frühestens im Herbst 2020 beginnen können.
Weitere Informationen zur Mehrgenerationensiedlung können Sie unter folgendem Link einsehen.
Verpachtung von unbebauten Grundstücken der Stadt Hilden
Die Stadt Hilden verpachtet auch
Grundstücke, die nicht bebaut werden können und sollen.
Hierbei handelt es sich in der Regel um landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker-
und Grünland) oder um Flächen für "halböffentliche" Zwecke (z.B.
Kleingarten, Angelflächen).
Zurzeit stehen keine Flächen zur Neuverpachtung zur Verfügung.
Vorkaufsrechte gem. §§ 24ff Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinde steht unter bestimmten Voraussetzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken und Immobilien zu.
Das Grundbuchamt darf
deshalb bei Kaufverträgen einen Eigentümerwechsel in das Grundbuch nur dann
eintragen, wenn ihm das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des
Vorkaufsrechtes der Stadt Hilden nachgewiesen ist
(Vorkaufsrechtverzichtserklärung).
Die gebührenpflichtige
Bescheinigung wird auf Grundlage eines schriftlichen Antrags erteilt, der in
der Regel durch das beurkundende Notariat gestellt wird.