Allgemeine Informationen zur Grundstücksentwässerung
Grundstücksentwässerung
Das auf den Grundstücken anfallende Schmutz- und Regenwasser wird über die Grundleitungen, Anschlussleitungen und die Grundstücksanschlussleitungen (Abschnitt vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze) dem öffentlichen Schmutz-, Regen- und / Mischwasserkanal zugeleitet. Diese Anschlussleitungen sind nicht Bestandteil des öffentlichen Kanalnetzes, sondern gehören zur privaten Grundstücksentwässerung und zum Eigentum des Grundstückseigentümers. Verantwortlich für den Neubau, Sanierung, Betrieb und Unterhaltung ist der Grundstückeigentümer. Einzelheiten sind zum Beispiel in der Entwässerungssatzung geregelt.
Satzungen
Das Hildener Ortsrecht ist in einer Vielzahl von Satzungen geregelt. Alle Satzungen können in der Rubrik Ortsrecht eingesehen werden. Für den Bereich der Stadtentwässerung sind folgende Satzungen maßgebend:
- Satzung
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage der Stadt Hilden – Entwässerungssatzung
- Satzung
über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an die Abwasseranlage
der Stadt
Hilden – Anschlussbeitragssatzung
- Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden
- Satzung
über Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse an die öffentliche
Abwasseranlage der
Stadt Hilden
- Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden