Einleitungsbeschränkungen für das öffentliche Kanalnetz
Die Hildener Entwässerungssatzung regelt detailliert, wie die Beschaffenheit des einzuleitenden Abwassers aussehen darf. Es gibt Stoffe und Bestandteile, die haben sowohl aus ökologischen, als auch aus betrieblichen Gründen nichts im Abwasser zu suchen. Als Beispiel seien fetthaltige Stoffe genannt, die zu Verstopfungen im Kanalnetz führen können. Aus diesen Gründen müssen im Einzelfall Fettabscheider auf dem Grundstück eingebaut werden. Betroffen hiervon sind zum Beispiel:
- Metzgereien
- Hotels und Restaurants
- Großküchen und Kantinen
- Imbissbuden
Vor dem Einbau es Abscheiders sind die dazugehörigen Entwässerungspläne zusammen mit dem Entwässerungsantrag bei der Grundstücksentwässerung einzureichen.