Niederschlagswasserbeseitigung
Grundsätzlich gilt Niederschlagswasser als Abwasser und muss in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen werden. Ob dann im Einzelfall das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert oder direkt in ein Gewässer eingeleitet werden kann, wird von den Mitarbeitern der Grundstücksentwässerung geprüft. Je nach Art der Versickerung oder Einleitung wird die erforderliche Erlaubnis von der Stadt Hilden oder der unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann erteilt. Hierfür sind auch die erforderlichen Anträge mit den Entwässerungsplänen bei der Stadt Hilden einzureichen.
Außerdem können Sie sich auf folgender Internetseite näher über Thema Niederschlagswassereinleitung informieren: