Gestaltungskonzept für Werbeanlagen, Warenauslagen und Außengastronomiemöbel in der Innenstadt
Anlass
Die Innenstadt von Hilden ist ein wichtiger identitätsstiftender Standort für die Bürgerinnen und Bürger, Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen, Gewerbebetreibende und Immobilieneigentümer. In der Innenstadt wird gewohnt, gearbeitet, konsumiert und nicht zuletzt auch gelebt. Entsprechend gilt es den öffentlichen Raum für alle Zielgruppen attraktiver zu gestalten. Seit Einrichtung der Fußgängerzone wurde bereits viel erreicht, aber es gilt das vorhandene Potenzial zu erhalten und zu steigern.
Das Erscheinungsbild der Innenstadt wird erheblich durch Werbeanlagen, Warenauslagen, Vordächer, Gastronomiemobiliar, Sonnenschirme, Pflanzenkübel etc. geprägt. Diese Elemente können die Innenstadt beleben und erlebbar machen. Unästhetische Werbeanlagen, „Übermöblierung“ und nicht abgestimmte Gestaltungen führen jedoch zu einem negativen Erscheinungsbild. Deshalb wurde durch das Architekturbüro Hamann aus Köln, für die Innenstadt ein Gestaltungskonzept (Achtung: Gesamtfassung: 9,4 MB) erarbeitet.
Ziel des Gestaltungskonzeptes ist es, dem Wettstreit der Werbeanlagen um die meiste Aufmerksamkeit einen einheitlichen Rahmen zu setzen sowie die Fassadengestaltung aus den verschiedenen Epochen der Stadtentwicklung wieder sichtbar zu machen und zur Geltung zu bringen.
Gestaltungsfibel
Um die Inhalte der Gestaltungskonzeption bereits frühzeitig umsetzen zu können, ist die Stadt Hilden auf die freiwillige Mitarbeit der Innenstadt-Akteure - Einzelhändler, Dienstleister, Immobilieneigentümer, Gewerbetreibende und Gastronomen - angewiesen.
Um die Akteure anzusprechen und zu informieren, wurden die Inhalte der ausführlichen Gestaltungskonzeption in eine Gestaltungsfibel in leicht zugänglicher Form kompakt zusammengefasst und mit erläuternden Beispielen ergänzt.
Die Fibel stellt eine Orientierungshilfe dar, die die Akteure ermuntern soll, sich schon heute freiwillig zu engagieren und aktiv an der attraktiven Gestaltung der Innenstadt zu beteiligen.
Die Fibel ist keine Satzung, die verbindliche Vorgaben setzt.
Satzungen zur Gestaltung von Werbeanlagen, Vordächern und Sonnenschutzdächern
Für die Mittelstraße und einen Teilbereich der Nebenstraßen hat die Stadt Hilden bereits in 2003 die "Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestaltung der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen“ (Gestaltungssatzung Werbeanlagen) erlassen. Diese Satzung wird inzwischen von allen Beteiligten akzeptiert und leistet gute Dienste im Sinne der Aufwertung der Innenstadt.
Der Rat hat im März 2017 zur Ausweitung des Geltungsbereichs dieser Werbeanlagensatzung, die "Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer im Bereich des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden" (Gestaltungssatzung Werbeanlagen II) beschlossen.
Die Geltungsbereiche beider Satzungen können Sie hier einsehen.
Satzung zur Ergänzung der Sondernutzungssatzung zu Anzahl, Ort und Größe von Werbeanlagen und Warenauslagen in öffentlichen Verkehrsflächen
Weiterhin hat der Rat am 21.03.2018 beschlossen, dass auch die „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden“
[Sondernutzungssatzung] ergänzt wird.
Zum 01.01.2019 tritt die Sondernutzungssatzung in der Fassung der 2. Nachtragsatzung in Kraft, die die neuen Regeln für mobile Werbeanlagen und Warenauslagen vorgibt.
Systemskizzen und eine Zusammenfassung der neuen Regeln finden Sie unter folgendem Link und in der Gestaltungsfibel.
Empfehlungen zur Gestaltung der Außengastronomie
Aufgrund der positiven Entwicklung bei der Gestaltung der Außengastronomie in Hilden in den letzten Jahren soll die Sondernutzungssatzung für diesen Themenbereich erst in Zukunft ergänzt oder konkretisiert werden.
Um den heutigen Status zu erhalten oder weiter zu verbessern, wird in der Gestaltungsfibel eine Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt, die die Gastronomen ermuntern soll, sich freiwillig zu engagieren und sich aktiv an der attraktiven Gestaltung der Innenstadt zu beteiligen.