Gestaltungskonzept für Werbeanlagen, Warenauslagen und Außengastronomiemöbel in der Innenstadt

 

Anlass


Die Innenstadt von Hilden ist ein wichtiger identitätsstiftender Standort für die Bürgerinnen und Bürger, Einzelhändler, Dienstleister, Gastronomen, Gewerbebetreibende und Immobilieneigentümer. In der Innenstadt wird gewohnt, gearbeitet, konsumiert und nicht zuletzt auch gelebt. Entsprechend gilt es den öffentlichen Raum für alle Zielgruppen attraktiver zu gestalten. Seit Einrichtung der Fußgängerzone wurde bereits viel erreicht, aber es gilt das vorhandene Potenzial zu erhalten und zu steigern.

Das Erscheinungsbild der Innenstadt wird erheblich durch Werbeanlagen, Warenauslagen, Vordächer, Gastronomiemobiliar, Sonnenschirme, Pflanzenkübel etc. geprägt. Diese Elemente können die Innenstadt beleben und erlebbar machen. Unästhetische Werbeanlagen, „Übermöblierung“ und nicht abgestimmte Gestaltungen führen jedoch zu einem negativen Erscheinungsbild. Deshalb wurde   durch das Architekturbüro Hamann aus Köln, für die Innenstadt ein   Gestaltungskonzept  (Achtung: Gesamtfassung: 9,4 MB) erarbeitet.

Ziel des Gestaltungskonzeptes ist es, dem Wettstreit der Werbeanlagen um die meiste Aufmerksamkeit einen einheitlichen Rahmen zu setzen sowie die  Fassadengestaltung aus den verschiedenen Epochen der Stadtentwicklung wieder sichtbar zu machen und zur Geltung zu bringen.

Gestaltungsfibel

Um die Inhalte der Gestaltungskonzeption bereits frühzeitig umsetzen zu können, ist die Stadt Hilden auf die freiwillige Mitarbeit der Innenstadt-Akteure -   Einzelhändler, Dienstleister, Immobilieneigentümer, Gewerbetreibende und Gastronomen - angewiesen.

Um die Akteure anzusprechen und zu informieren, wurden die Inhalte der ausführlichen Gestaltungskonzeption  in eine  Gestaltungsfibel  in leicht zugänglicher Form kompakt zusammengefasst und mit erläuternden Beispielen ergänzt.

Die Fibel stellt eine Orientierungshilfe dar, die die Akteure ermuntern soll, sich schon heute freiwillig zu engagieren und aktiv an der attraktiven Gestaltung der Innenstadt zu beteiligen.

Die Fibel ist keine Satzung, die verbindliche Vorgaben setzt.

Satzungen zur Gestaltung von Werbeanlagen, Vordächern und Sonnenschutzdächern

Für die Mittelstraße und einen Teilbereich der Nebenstraßen hat die Stadt Hilden bereits in 2003 die "Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestaltung der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen“ (Gestaltungssatzung Werbeanlagen) erlassen. Diese Satzung wird inzwischen von allen Beteiligten akzeptiert und leistet gute Dienste im Sinne der Aufwertung der Innenstadt.

Der Rat hat im März 2017 zur Ausweitung des Geltungsbereichs dieser Werbeanlagensatzung, die   "Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer im Bereich des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden"  (Gestaltungssatzung Werbeanlagen II) beschlossen.

Die Geltungsbereiche beider Satzungen können Sie hier  einsehen.

Satzung zur Ergänzung der Sondernutzungssatzung zu Anzahl, Ort und Größe von Werbeanlagen und Warenauslagen in  öffentlichen Verkehrsflächen

Weiterhin hat der Rat am 21.03.2018 beschlossen, dass auch die „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden“ [Sondernutzungssatzung]  ergänzt wird.
Zum  01.01.2019 tritt die Sondernutzungssatzung in der Fassung der 2. Nachtragsatzung in Kraft, die die neuen Regeln für  mobile Werbeanlagen und Warenauslagen  vorgibt.

Systemskizzen und eine Zusammenfassung  der neuen Regeln finden Sie unter folgendem Link und in der Gestaltungsfibel.

Empfehlungen zur Gestaltung der Außengastronomie


Aufgrund der positiven Entwicklung bei der Gestaltung der Außengastronomie in Hilden in den letzten Jahren soll die Sondernutzungssatzung für diesen Themenbereich erst in Zukunft ergänzt oder konkretisiert werden.

Um den heutigen Status zu erhalten oder weiter zu verbessern, wird in der Gestaltungsfibel eine Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt, die die Gastronomen ermuntern soll, sich freiwillig  zu engagieren und sich aktiv an der attraktiven Gestaltung der Innenstadt  zu beteiligen.

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