Kindertagespflege
Kindertagespflege
Im Kinderbildungsgesetz ist die Kindertagespflege der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Viele Eltern schätzen die familiennahe Form der Bildung und Erziehung durch Kindertagespflegepflegepersonen.
Darüber hinaus bietet die Kindertagespflege:
- flexible Betreuungszeiten
- qualifizierte Kindertagespflegepersonen
- Eingewöhnungszeiten
- kostenlose und fachliche Vermittlung
- pädagogische Beratung
- Kontinuität in der Betreuung
- eine gleichwertige Betreuung zu Kindertageseinrichtungen
- Anschlussbetreuung zur Kindertageseinrichtung
Wer kann Kindertagespflege in Anspruch nehmen?
Jedes Kind, das mindestens ein Jahr alt ist, hat einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege). Für Kinder unter einem Jahr besteht nur ein eingeschränkter Rechtsanspruch.
Wer vermittelt eine Kindertagespflegeperson?
Für die Vermittlung ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung der Notwendigkeit der Kindertagespflege (z.B. berufliche Tätigkeit/schulische Ausbildung) erforderlich. Der vollständige Antrag sollte 6 – 8 Wochen vor Beginn der Kindertagespflege dem Amt für Jugend, Schule und Sport vorliegen. Erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen kann die Vermittlung einer Kindertagespflegeperson erfolgen:
- Antrag Vermittlung
- Einkommenserklärung (gültig ab 01.08.2022)
- Antrag Vermittlung für ergänzende Kindertagespflege
- Arbeitszeitbescheinigung für ergänzende Kindertagespflege
- Einkommenserklärung für ergänzende Kindertagespflege
Was kostet die Betreuung in Kindertagespflege?
Die Kosten werden einkommensabhängig ermittelt und richten sich nach der gebuchten Betreuungszeit Zusätzlich zu diesem ermittelten Kostenbeitrag ist das Essensgeld an die Kindertagespflegeperson zu zahlen. Der Kostenbeitragssatzung können Sie weitere Informationen (z.B. auch die aktuelle Beitragstabelle) entnehmen.
Wie kann ich mich zur Kindertagespflegeperson qualifizieren?
Sie sind an einer selbstständigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessiert? Sie können sich vorstellen, in einer familienähnlichen Atmosphäre bis zu 5 Kinder unter 3 Jahren zu betreuen?
Um eine Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson zu bekommen, braucht es neben der fachlichen, persönlichen und räumlichen Eignung eine grundqualifikation über 300 Stunden und Praxisanteile gemäß Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB).
Bei nachhaltigem Interesse wenden Sie sich für ein erstes Beratungsgespräch gerne an unsere Fachberatung Kindertagespflege.