Verzicht auf Betreuungs-Gebühren für Januar und Februar 2023
Gilt für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sowie in Grundschulen
Die Stadt Hilden verzichtet auf Grundlage eines Beschlusses des Rates der Stadt Hilden (Familienentlastungspaket II) auf die Betreuungsgebühren für Januar 2023 und Februar 2023. Das gilt nicht für die Entgelte zur Mittagsverpflegung in den städtischen Einrichtungen.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren zum 15.01.2023 und 15.02.2023 für die Betreuungsgebühren ausgesetzt wird (das Entgelt zur Mittagsverpflegung wird eingezogen). Überzahlte Betreuungsgebühren werden schnellstmöglich zurückerstattet. Es muss kein Antrag auf Erlass der Elternbeiträge gestellt werden.
Eltern, die die Betreuungsgebühr (per Dauerauftrag) überweisen, sind gebeten, die Einzahlungen entsprechend anzupassen. Hinweis: Die Mittagsverpflegung für städtische Kindertageseinrichtungen beträgt 66 Euro und für schulische Betreuung 68 Euro.
Das Kostenbeitragsbüro und die Zentrale Buchhaltung benötigen eine gewisse Zeit, um überzahlte Betreuungsgebühren zu erstatten. Die Stadt bittet um Verständnis sowie darum, von Rückfragen, wann die Auszahlung genau erfolgt, abzusehen.