Richtlinien für die Verleihung des Ehrenamtspasses
Voraussetzung für die Verleihung des Ehrenamtspasses ist eine mindestens fünfjährige regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit.
Für die Tätigkeit darf keine Vergütung, lediglich eine Aufwandsentschädigung von maximal 15,-- EUR/Monat oder 180 EUR/Jahr bezogen werden.
Der Ehrenamtspass gilt für 2 Jahre und ist nicht übertragbar.
Zur Auswahl der Personen, die den Ehrenamtspass verliehen bekommen sollen, werden die Vereine, Institutionen und sonstige Gruppen - soweit bekannt - frühzeitig angeschrieben und um Einreichung von bis zu drei Vorschlägen gebeten. Unabhängig davon kann jeder Bürger/jede Bürgerin, der/die eine Person kennt, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich für andere engagiert, jederzeit einen Vorschlag einreichen.
Mit dem Ehrenamtspass sollen in erster Linie Personen geehrt werden, deren Wirken regelmäßig nicht öffentlich wahrgenommen und gewürdigt wird. Herausgehobene Funktionen in einem Vereinsvorstand wie bspw. Vorsitze werden daher nur in Ausnahmefällen vom Arbeitskreis mit einem Ehrenamtspass ausgezeichnet.
Jeder Vorschlag soll eine Begründung enthalten, aus der hervorgeht worin das besondere Engagement besteht.
Soweit die eingereichten Vorschläge die Anzahl von 100 überschreiten, erfolgt eine Auswahl durch den Arbeitskreis Ehrenamtspass unter Berücksichtigung der dargelegten Verdienste. Die Auswahl erfolgt in jedem Fall anonymisiert.