Korruptionsprävention bei der Stadt Hilden
Korruptionsprävention ist sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch in der politischen Gremienarbeit von Bedeutung. Daher wurden folgende Maßnahmen ergriffen, um für das Thema Korruption zu sensibilisieren, Transparenz zu schaffen und Korruptionsprävention voran zu treiben:
Dienstanweisung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung
Die Verwaltung hat sich hierin selbst u. a. „Verhaltensregeln“ vorgegeben, die beispielsweise regeln, das Beschäftigte der Stadtverwaltung grundsätzlich keine Geschenke oder Zuwendungen jeglicher Art annehmen dürfen, es sei denn, die jeweiligen Vorgesetzten genehmigen dies zuvor ausdrücklich. Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein.
Nebeneinkünfte des Hauptverwaltungsbeamten
Als eine Maßnahme zur Korruptionsprävention ist der Hauptverwaltungsbeamte (für Hilden: der Bürgermeister) aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) verpflichtet, einmal jährlich dem Rat Angaben über seine Nebeneinkünfte anzuzeigen. Im Sinne einer größtmöglichen Tranparenz werden die Angaben an dieser Stelle allen Interessierten gegenüber offen gelegt. Angegeben sind auch die Nebentätigkeiten und -einkünfte, die nicht von der Anzeigenpflicht erfasst sind. So können sich die Bürgerinnen und Bürger ein vollständiges und unverfälschtes Bild machen.
Die Angaben zu den Nebeneinkünften 2022 von Herrn Bürgermeister Dr. Claus Pommer finden Sie hier.
Ebenfalls ohne rechtliche Verpflichtung, aber im Zuge größtmöglicher Transparenz, ist es in Hilden üblich, den Bruttojahresverdienst des Bürgermeisters zu veröffentlichen:
Für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 betrug der Bruttojahresverdienst von Bürgermeister Dr. Claus Pommer incl. der Nebeneinkünfte 153.422,71 Euro.
Ehrenordnung des Rates der Stadt Hilden
Die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Bürgermeister gegenüber verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, soweit sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Rat oder in den Ausschüssen von Bedeutung sein können. Welche Angaben dies im Einzelnen sind, hat der Rat der Stadt in der Ehrenordnung festgelegt. Die öffentlichen Angaben der einzelnen Mandatsträger sind im Bürgerinformationssystem einsehbar.
Ehrenerklärung zur Korruptionsprävention
Über die Forderungen der Gemeindeordnung hinaus haben sich die Ratsmitglieder erstmals 2001 verpflichtet, eine Ehrenerklärung zur Korruptionsprävention zu unterzeichnen. Hierin verpflichten sie sich unter anderem, Korruptionsprävention in jeglicher Hinsicht voranzutreiben und Kenntnisse, die sie als Mandatsträger erhalten, weder selbst für wirtschaftliche Interessen zu nutzen noch diese Kenntnisse wissentlich an Dritte weiterzugeben.
Mitgliedschaft bei Transparency International
Seit Februar 2003 ist die Stadt Hilden Mitglied in der internationalen Organisation Transparency International . Diese Organisation setzt sich weltweit gegen Korruption und Vetternwirtschaft in Regierungs- und Verwaltungskreisen ein.
Korruptionsprävention ist ein fortlaufender Prozess, der neben den zuvor genannten Maßnahmen weiteres Tätigwerden erfordert. Zum Beispiel werden laufend Arbeitsabläufe im Hinblick auf ihre Korruptionsgefährdung hin aufgenommen und bewertet.
Die Antikorruptionsstelle ist in besonderem Maße bei der Wahrnehmung der Aufgaben zur absoluten Neutralität verpflichtet. Zur Wahrnehmung dieses Amtes ist die Antikorruptionsstelle organisatorisch keiner Verwaltungseinheit zugeordnet, sondern unmittelbar der Behördenleitung unterstellt. Sie steht der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen) sowie den Mitarbeitenden der Stadt Hilden als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Wenn Sie Hinweise zu auffälligen Sachverhalten geben möchten oder Fragen zum Thema Korruption haben, können Sie sich an die Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Hilden, Frau Maurer, oder auch an die Experten des Landeskriminalamtes NRW (s. rechte Spalte) wenden.