Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen
Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A hat der Auftraggeber über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Nachfolgend aufgelistet finden Sie daher die o.g. beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen der Stadt Hilden.
Hinweis: Sofern keine Auflistung nach diesem Text angezeigt wird, sind keine Beschränkten Ausschreibungen beabsichtigt!