Ausschreibungen
Der öffentliche Auftraggeber hat gem. § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UvgO bei
- beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- freihändigen Vergaben mit einem Auftragswert ab 15.000 € ohne Umsatzsteuer und
- Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer
nach Zuschlagserteilung hierüber zu informieren.
Nachstehend finden Sie daher die Ergebnisse der o.g. Vergabeverfahren.