Leistungsbeschreibung
Das Bürgerbüro erteilt unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen Parksonderausweise für Anwohner und Gewerbetreibende in den im Stadtgebiet Hilden ausgewiesenen Parkzonen:
- Bewohnerparkzone I
Heiligenstraße Hs.Nr. 13 - 63, 24 - 94;
Südstraße Hs.Nr. 6 - 34, 1 - 35;
Kolpingstraße Hs.Nr. 1 - 11, 2 - 24;
Kirchhofstraße Hs.Nr. 24 - 38
- Bewohnerparkzone II
Benrather Straße Hs.Nr. 4 - 18;
Klotzstraße Hs.Nr. 1 - 31, 24 - 42;
Schulstraße Hs.Nr. 19 - 49, 22 - 38;
Robert-Gies-Straße Hs.Nr. 2-4, 1/17-19
- Bewohnerparkzone III
Bismarckstraße Hs.Nr. 11 - 29, 12 - 24;
Berliner Straße Hs.Nr. 18
- Bewohnerparkzone IV
Mühlenstraße Hs.Nr. 6-8, 1 - 23;
Am Rathaus Hs.Nr. 8 - 14
- Bewohnerparkzone V
An der Gabelung Hs.Nr. 2 - 8, 5 - 25;
Mühlenhof Hs.Nr. 2 - 6, 1 - 15;
Walder Straße Hs.Nr. 1 - 21, 2 - 28/40 - 46;
Gartenstraße Hs.Nr. 1 - 13
- Bewohnerparkzone VI
Seidenweberstraße Hs.Nr. 10 - 48;
Wehrstraße Hs.Nr. 2 - 12, 1 - 9;
Benrather Straße 35 b;
Neustraße Hs.Nr. 3 - 15/ 29 - 41, 8 - 54;
Itterstraße Hs.Nr. 3 - 13
- Bewohnerparkzone VII
Pungshausstraße Hs.Nr. 2 - 26, 9 - 33;
Kilvertzheide Hs.Nr. 30 - 40, 77/79
Anwohner/innen der Mittelstraße dürfen sich für eine der o.a. Zonen entscheiden. Allerdings ist für die Inanspruchnahme eines Anwohnerparkausweises die Negativbescheinigung des Eigentümers/Vermieters, dass kein privater Stellplatz angemietet ist, vorzulegen.
Voraussetzungen
- Gemeldeter Wohnsitz oder Gewerbebetrieb in den o.a. Parkzonen.
- PKW ist auf den Antragsteller zugelassen oder wird nachweislich durch diesen genutzt.
- Das Fahrzeug muss eine gültige Zulassung und TÜV-Plakette besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung per E-Mail (buergerbuero@hilden.de) werden folgende PDF-Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Pass (ggf. i.V.m. dem Aufenthaltstitel)
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) beidseitig
- Im Falle der Verlängerung oder bei Kennzeichenänderung den alten Parkausweis
- bei Gewerbeparkausweis zusätzlich den Antrag auf Ausstellung einer Parkausnahmegenehmigung
Für die Beantragung vor Ort werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Pass (ggf. i.V.m. dem Aufenthaltstitel)
- Nachweis über den Gewerbebetrieb (z.B. Gewerbe-Anmeldung)
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sind (z.B. bei Firmenfahrzeug).
- Erfolgt die Beantragung durch einen Vertreter Personalausweis und schriftliche Vollmacht des Antragstellers
- Im Falle der Verlängerung oder bei Kennzeichenänderung den alten Parkausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr je Parkausweis beträgt 30 Euro für die Laufzeit von einem Jahr ab Datum der Antragstellung.
Zusätzlich werden nach Bedarf 1,50 Euro für eine Laminierung berechnet, oder 2,00 Euro für eine Schutzhülle mit Saugnapf.
Die Bezahlung erfolgt bei Beantragung per E-Mail mittels Gebührenbescheid. Vor Ort können Sie bar oder mit Karte zahlen.