Gleichstellung - Die Gleichstellungsbeauftragte
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“
so lautet der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes seit 1949
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, diese gesetzliche Regelung durch geeignete Maßnahmen und konkrete Hilfestellung umzusetzen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlaufstelle für
· Fragen
· Anregungen
· Beschwerden
von Frauen und Männern
Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei, wenn Sie
· sich über Benachteiligungen beschweren wollen
· Hilfe und Unterstützung brauchen
· sich über Frauenfragen informieren wollen
· Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen in Hilden verbessert werden kann
· Kontakt zu Frauengruppen, Netzwerken und Organisationen suchen
· eine Veranstaltung oder ein Projekt gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten durchführen wollen
· Familie und Beruf ein Thema für Sie ist
· Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind
Frau Kirsten Max
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hilden