Gleichstellung - Die Gleichstellungsbeauftragte
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“
so lautet der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes seit 1949
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, diese gesetzliche Regelung durch geeignete Maßnahmen und konkrete Hilfestellung umzusetzen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlaufstelle für
- Fragen
- Anregungen
- Beschwerden
von Frauen und Männern.
Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei, wenn Sie
- sich über Benachteiligungen beschweren wollen
- Hilfe und Unterstützung brauchen
- sich über Frauenfragen informieren wollen
- Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen in Hilden verbessert werden kann
- Kontakt zu Frauengruppen, Netzwerken und Organisationen suchen
- eine Veranstaltung oder ein Projekt gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten durchführen wollen
- Familie und Beruf ein Thema für Sie ist
- von Gewalt bedroht oder betroffen sind
Frau Kirsten Max
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hilden
Frauenkinoprogramm 2022
Das Frauenkinoprogramm wird fortgesetzt. Die Gleichstellungsbeauftragten der Städte Haan und Hilden zeigen auch in diesem Jahr in Kooperation mit den Lux-Lichtspielen in Hilden Filme von mit oder über Frauen.
Hier gehts zum Kinoprogramm.