Das
Ordnungsamt der Stadt Hilden ist unterteilt in drei Sachgebiete:
- Allg.
Ordnungsangelegenheiten
- Gewerbe
und Gaststättenangelegenheiten/Ruhender Verkehr
- Standesamtsangelegenheiten und Bürgerbüro
(beide bereits verlinkt!)
Allgemeine
Hinweise und Kontakte
Bitte beachten
Sie, dass Anträge, Hinweise, Beschwerden, Stellungnahmen in Ordnungswidrigkeiten
oder auch Anzeigen in jedem Fall schriftlich einzureichen sind. Dies ist
aus Gründen der Dokumentation und auch Zeugenfunktion bei eingereichten
Anzeigen (Falschparker, Lärmanzeigen etc.) erforderlich.
Nutzen Sie
hierfür gerne auch nachfolgende Email-Kontakte:
- ordnungsamt@hilden.de (nicht für Gewerbe- und
Gaststättenangelegenheiten)
- gewerbe@hilden.de
Bitte beachten
Sie auch, dass schriftliche Anträge, z.B. auf Erteilung oder Verlängerung einer
Sondernutzungsgenehmigung oder Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen
Ausnahmegenehmigung formlos mit einer Vorlaufzeit von 7-14 Tagen
einzureichen sind. Hier finden Sie das Kontaktformular und den Onlineantrag.
Bei Baustelleneinrichtungen mit Inanspruchnahme öffentlicher
Straßen und Wege (Teil- oder Vollsperrungen unter Beifügung eines Lageplans)
mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen.
Die
telefonische Erreichbarkeit des Ordnungsamtes ist während der Öffnungszeiten
nur eingeschränkt möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während stattfindender
Kundenbesuche die Entgegennahme von
Telefonaten allein aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Deshalb nutzen Sie bitte die
Möglichkeit der Email-Benachrichtigung, oder auch per Fax: 02103/72-85608.
Ihre Anliegen
werden dann nach zeitlichem Eingang oder auch nach vorgenommener Priorisierung
bearbeitet. Weiterer Rückfragen bedarf es hierzu nicht.
Gesonderte Hinweise zu einzelnen
Dienstleistungen