Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Was ist Grundsicherung?
Bei einem Bezug von Leistungen der Grundsicherung werden Kinder und Eltern des Leistungsberechtigten grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen. Eine Unterhaltsheranziehung erfolgt nur dann, wenn ein Kind des Hilfesuchenden oder die Eltern des Hilfesuchenden gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen von mindestens 100.000 € verfügen.
Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?
- die die entsprechende Altersgrenze (mindestens 65 Jahre) erreicht haben oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.
Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Wenn das Einkommen nicht ausreicht um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken, Sie jedoch über Vermögen verfügen, welches zum Lebensunterhalt einzusetzen ist, erhalten Sie zunächst keine Grundsicherung. Nach Verbrauch des einzusetzenden Vermögens können Sie erneut einen Antrag auf Grundsicherung stellen. In welchem Umfang das Vermögen einzusetzen ist, kann beim Amt für Soziales und Integration der Stadt Hilden erfragt werden.
In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen ?
Neben dem Regelsatz können Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Da mit den Regelsätzen nicht in allen Fällen ausreichend geholfen werden kann, gibt es für bestimmte Personen zusätzlich zum Regelsatz sogenannte Mehrbedarfszuschläge, z. B. für werdende Mütter von Beginn der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende, für behinderte Menschen.
Außerdem können Sie einmalige Beihilfen für notwendige Anschaffungen erhalten, und zwar für:
- Erstausstattungen für die Wohnung
- Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Bestattungskosten
Wo stellt man den Antrag ?
Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.