Itter-Pass
Vergünstigung für Einkommensschwache
Einkommensschwache Hildener Bürgerinnen und Bürger können den Itter-Pass erhalten. Mit dieser Karte können zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch genommen werden.
Jedes Familienmitglied ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erhält einen eigenen Itter-Pass; dieser ist nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gültig.
Außerdem können Wohngeldempfängerinnen und -empfänger auf Antrag
einen Itter-Pass erhalten. Die Antragsformulare gibt es im Amt
für Soziales und Integration.
Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II können auf Antrag den Itter-Pass erhalten.
Hier muss jedoch der Antrag schriftlich gestellt werden.
Antragsformulare erhalten Sie direkt im Jobcenter ME-aktiv, Hofstr. 56-60, 40723 Hilden.
Welche Vergünstigungen und Ermäßigungen Sie erhalten können, ist dem Vergünstigungskatalog zu entnehmen.
Der Itter-Pass wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt.
Sollten Sie in diesem Zeitraum von Hilden wegziehen, so sind Sie verpflichtet den Itter-Pass zurückzugeben.