Allgemeine Beratung in Wohnungsnotfällen
Durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, persönliche Lebensumstände aber auch durch Unkenntnis kann es geschehen, dass Ihnen die Wohnung gekündigt wird, Sie eine Räumungsklage erhalten oder die Zwangsräumung Ihrer Wohnung ansteht.
Dass Sie hier schnelle und kompetente Hilfestellung und
Unterstützung erfahren, ist uns ein besonderes Anliegen, um der Befriedigung des
menschlichen Grundbedürfnisses – des Wohnens – gerecht zu werden. Durch aktive
Unterstützung soll drohende Obdachlosigkeit mit all ihren negativen Folgen
vermieden werden.
In vielen Fällen kann die Obdachlosigkeit abgewendet
werden, indem rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, deshalb ist
es sehr wichtig, sich frühzeitig diesem Problem zu stellen. Scheuen Sie sich
nicht, Kontakt mit uns (Ansprechpersonen und Öffnungszeiten siehe
unten)aufzunehmen.
Bei der Beratung und Unterstützung kooperiert die Stadt mit der Sozialpädagogische Einrichtung Mühle e.V., Nove-Mesto-Platz 3c, 40721 Hilden. Hier steht Ihnen ein Team mit sozialarbeiterischen Fachkräften zur Verfügung, das Sie über die vielfältigen Hilfsmöglichkeiten unterrichtet und bei Bedarf aktiv unterstützt.
Für Menschen, die sich in einer akuten Notsituation befinden, hält
die Stadt Notunterkünfte vor, um ihnen eine vorübergehende Bleibe zu geben.
Auch hier erfahren die Menschen Begleitung und Unterstützung mit dem Ziel
der Herausführung aus der Notunterkunft in eine Wohnung.
Bedürftige Personen können die Angebote der Tafel des SKFM wahrnehmen.
In Zusammenarbeit mit den Frauenhäusern des Kreises Mettmann
besteht die Möglichkeit, vorübergehend zum Schutz vor häuslicher
Gewalt eine Wohnmöglichkeit zu erhalten.