Beratung und Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen
Spätaussiedler werden in Übergangsheimen der Stadt untergebracht und dort mit allen ihren Anliegen betreut, bis sie sich auf dem freien Wohnungsmarkt selber mit Wohnraum versorgen können. Selbstverständlich steht ihnen das Integrationsbüro auch nach dem Auszug aus der städtischen Unterkunft weiterhin für ihre Fragen und Sorgen zur Verfügung.
Die ausländischen Flüchtlinge haben nicht die Möglichkeit, unmittelbar im Anschluss an ihren Zuzug anderen Wohnraum zu beziehen. Sie müssen zunächst den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten. Erst mit einem positiven Bescheid haben auch sie die Möglichkeit der freien Wohnungssuche. Das bedeutet nicht selten einen jahrelangen Aufenthalt in den Übergangsheimen der Stadt, vor allem, wenn in dem betreffenden Herkunftsland die politische Situation instabil ist und der Asylantrag dementsprechend zunächst nicht bearbeitet wird. Auch die Flüchtlinge haben mit Auszug in eine eigene Wohnung natürlich weiterhin die Möglichkeit, sich allen Angelegenheiten umfassend im Integrationsbüro beraten zu lassen.
Den besonderen Bedingungen des Lebens in einer
Gemeinschaftsunterkunft trägt das Integrationsbüro in den Bereichen
„Spätaussiedler“ und „ausländische Flüchtlinge“ durch eine intensive
sozialpädagogische Betreuungsarbeit Rechnung.
Neben den Sprechstunden im Büro findet die Betreuung auch vor Ort in
den Unterkünften in Form von Beratung, Angeboten zur Freizeitgestaltung
für Kinder und Erwachsene und Hausaufgabenhilfe statt.
Allgemeine Informationen zu diesem Bereich finden Sie auf einer Seite des Bundesinnenministeriums:
http://www.zuwanderung.de (externer Link)