Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber sind Personen, die unter Berufung auf Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) einen Antrag auf Schutz vor politischer Verfolgung mit dem Ziel der Anerkennung als Asylberechtigte/r stellen. Definiert ist das in Deutschland geltende Asylrecht durch das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG).
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheidet über diesen Antrag. Die nächstgelegene Außenstelle befindet sich in Düsseldorf, Erkrather Str. 349.
Durch die Anerkennung als Asylberechtigte/r erhält der-/diejenige einen gesicherten ausländerrechtlichen Status sowie weitere Rechte (z. B. uneingeschränkte Arbeitserlaubnis, Freizügigkeit).
Asylbewerber werden für die Dauer des Asylverfahrens in der Regel in Übergangsheimen untergebracht und erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dem ausländerrechtlichen Status nach erhalten sie für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung durch die Ausländerabteilung des Kreises Mettmann.
Wird das Asylverfahren abgelehnt, ist der- oder die Betroffene grundsätzlich verpflichtet in das Heimatland zurückzukehren. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, wird solange eine Duldung erteilt, bis eine freiwillige Ausreise erfolgt oder eine Abschiebung umsetzbar ist.