Verwaltung der Unterkünfte
Aufgrund gesetzlicher Grundlagen ist die Stadt Hilden verpflichtet, Unterkünfte (Übergangsheime) für Flüchtlinge, Spätaussiedler und Obdachlose zu unterhalten, für Personen also, die sich nicht selber mit Wohnraum versorgen können oder dürfen.
Für die Unterkünfte ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Rat der Stadt festgelegt wird. Zur Verwaltung der Unterkünfte gehört neben der Überwachung der Zahlung der Nutzungsgebühren auch die Anschaffung von Inventar.