Portrait of young woman holding a solar panel showing the source of energy for her electric white car and a plug on hand

Innovationsförderung

Kommunale Innovationsförderung

Wichtiger Hinweis: die Registrierung für die Teilnahme am Losverfahren ist beendet!

Stadt Hilden fördert die Kombination von Elektromobilität und Photovoltaik-Anlagen mit einem Förderbudget von insgesamt 78.750 Euro.

Elektromobilität ist eine wichtige Schnittstelle für die Energie- und Verkehrswende. Mit der Solaroffensive für das Stadtgebiet, möchte die Stadt Hilden ihre Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen und die benötigte Energie, für den nicht vermeidbaren motorisierten Individualverkehr, selbst zu erzeugen.

Hierfür wurde im Rahmen einer kommunalen Innovationsförderung in Höhe von pauschal 1.750 Euro pro Antrag eingerichtet. Von dieser Zuwendung können sich Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses in Hilden eine neuen Photovoltaik-Anlage mit einer Mindestleistung von 6 kWp inklusive Batteriespeichersystem anschaffen. Voraussetzung ist, dass die Antragstellerinnen und Antragssteller bereits eine Wallbox besitzen oder diese ebenfalls neu installieren.

Möglich ist die Innovationsförderung dank der Kompensationsmittel des Landes NRW. Das Land stellt Gelder für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung und möchte die Kommunen dabei unterstützen, entsprechende Maßnahmen trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie umzusetzen. Die Stadt Hilden hat entsprechende Mittel beantragt und investiert sie unter anderem in die Innovationsförderung für die Bürgerinnen und Bürger. 

Das kommunale Klimaneutralitätsziel bis 2035 kann nur unter Beteiligung möglichst vieler Menschen erreicht werden. Einfamilienhäuser machen in Hilden mehr als 25 Prozent des Wohnraums aus und der motorisierte Individualverkehr liegt bei ca. 50 Prozent. Die Innovationsförderung ist daher ein wesentlicher Baustein, um sowohl die Energie- als auch die Mobilitätswende in Hilden voranzubringen.

Ablauf des zweistufigen Antragverfahrens:

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen sich Interessierte für das elektronische Losverfahren registrieren. Die Registrierung ist für einen Zeitraum von 12 Wochentagen freigeschaltet. Hierzu sind lediglich Angaben zur Person sowie zur Immobilie notwendig. Im Rahmen der Sammlung aller im Registrierungszeitraum eingegangenen Registrierungen werden über ein anonymisiertes, digitales Losverfahren 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Grundgesamtheit gezogen und benachrichtigt. Anschließend muss ein ausführlicher Antrag eingereicht werden, der dann auch Nachweise und Kostenvoranschläge enthält. Die eingereichten Unterlagen werden der Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität unterzogen. Sofern die Prüfung positiv ausfällt, erhalten die Antragstellerinnen und Antragssteller dann einen Bewilligungsbescheid und können anschließend mit der Maßnahme beginnen. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Neuinstallation einer PV-Anlage (min. 6 kWp) inkl. Batteriespeichersystem (min. 50 Prozent Autarkiegrad) in Kombination mit einer vorhandenen oder neu zu installierenden Wallbox.

  • Wer kann sich für das Losverfahren registrieren bzw. ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen (natürliche Personen) mit Erstwohnsitz in Hilden, die Eigentümerin oder Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses innerhalb des Stadtgebietes von Hilden sind und keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    • Mit der Umsetzung der Maßnahme (PV und Stromspeicher) darf bis zur Bewilligung des Antrages nicht begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Auftragserteilung als Maßnahmenbeginn gewertet wird. Die Einholung eines Angebotes wird jedoch nicht als Maßnahmenbeginn gewertet.
    • Die geplante Maßnahme muss im Gebiet der Stadt Hilden umgesetzt werden.
    • Die Vorhaben müssen sach- und fachgerecht ausgeführt werden.
    • Der Erhalt der geförderten Maßnahme ist für mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung sicherzustellen (Zweckbindungsfrist).
  • Gibt es technische Anforderungen für die geplante Anlage?

    Ja, alle gültigen Normen müssen bei der geplanten Anlage eingehalten werden.

  • Kann ich die geförderte Anlage auch über ein Leasing oder eine Pacht finanzieren?

    Ja, Anlagen mit einem alternativen Finanzierungsmodell sind ebenfalls förderfähig. Dazu gehören auch gepachtete, geleaste oder gemietete Anlagen. Hierbei muss trotzdem in jedem Fall die Zweckbindungsfrist von mindestens 10 Jahren eingehalten werden.

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer pauschaler Zuschuss in Höhe von 1.750 € gewährt.

  • Wie registriere ich mich für das Losverfahren?

    Die Registrierung für das Losverfahren erfolgt ausschließlich online über das Registrierungsportal. Hierzu sind lediglich Angaben zur Person sowie zur Immobilie notwendig.

  • Wie erfahre ich, ob ich ausgelost wurde?

    Nachdem das Zeitfenster für die Registrierung geschlossen wurde, werden 45 Interessenten aus allen Registrierten ausgelost (anonym und digital). Diese 45 Personen erhalten binnen einer Woche nach dem geschlossenen Registrierungszeitraums einen Brief oder eine E-Mail, dass sie nun einen Förderantrag stellen können.

    Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Losverfahren, die keine Rückmeldung erhalten, besteht leider keine Möglichkeit einen Förderantrag zu stellen, da nur für 45 Anträge ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

  • Wie stelle ich einen Förderantrag?

    Der Antrag kann online oder schriftlich eingereicht werden. Die Auswahl für das online oder postalische Antragsverfahren treffen Sie bereits bei der Registrierung zum Losverfahren. 

    Online-Anträge können ausschließlich über die webbasierten Formulare der Stadt Hilden erfolgen!

    Eine Antragstellung per E-Mail ist grundsätzlich nicht möglich. Per E-Mail eingereichte Anträge können daher nicht berücksichtigt werden!

    Schriftliche Anträge sind bei der Stadt Hilden,  Stabstelle Klimaschutz, Am Rathaus 1, 40721 Hilden einzureichen.

  • Welche Informationen und Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

    Wenn Sie eine PV-Anlage inkl. eines Stromspeichers umsetzen möchten, müssen Sie bei der Antragstellung ein Angebot eines Fachunternehmens einreichen. Aus dem Angebot muss die Größe der geplanten Anlage (in kWp) sowie der Autarkiegrad durch den Einsatz des Stromspeichers (in Prozent) ersichtlich sein. Diese Information benötigen Sie für das Antragsformular. 

    Außerdem ist der Nachweis über die ordnungsgemäße Anmeldung einer sich in Ihrem Besitz befindlichen Wallbox bei den Stadtwerken Hilden einzureichen. ALTERNATIV benötigen Sie ein Angebot mit einem Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens für eine Wallbox. Im Fall eines Online-Kaufs reicht als Angebot auch ein Screenshot der Internetseite, aus dem Herstellungsfirma, Modell und Preis hervorgeht. Aus dem Angebot muss die Ladeleistung der Wallbox (in kW) ersichtlich sein.

  • Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?

    Die Bearbeitungsdauer eingereichter Anträge hängt von der Anzahl und Vollständigkeit der eingegangenen Anträge ab.

  • Woher weiß ich, ob mein Vorhaben förderfähig ist?

    Der eingereichte Antrag wird der Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität unterzogen. Sofern die Prüfung positiv ausfällt, erhalten die Antragstellerinnen oder Antragssteller einen Bewilligungsbescheid und können anschließend mit mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen.

  • Wie viel Zeit habe ich für die Umsetzung des Vorhabens?

    Die im Bewilligungsbescheid erteilte Förderzusage erlischt, wenn das Vorhaben nicht innerhalb von 18 Monaten ab Zustellung des Bescheids fertiggestellt ist oder die zur Auszahlung erforderlichen Unterlagen nicht fristgereicht eingereicht werden.

  • Unter welchen Voraussetzungen wird die Förderung ausgezahlt?

    Die bewilligte Fördersumme wird ausgezahlt, wenn die Maßnahme spätestens nach 18 Monaten umgesetzt worden ist und die Nachweise unaufgefordert eingereicht worden sind:

    • Nachweis der Registrierung der Wallbox bei den Stadtwerken Hilden,
    • Fotos der umgesetzten Maßnahmenkomponenten,
    • Rechnungskopien bzw. Vertragskopien (bei Pacht der Anlage),
    • bei PV-Anlage und Stromspeicher: Inbetriebnahmeprotokoll sowie Fachunternehmererklärung,
    • Nachweis über das Erreichen eines Autarkiegrades von min. 50% durch das PV-Speichersystem.