Menschengruppe

Integration und Inklusion

Das Ziel von Integration und Inklusion ist, dass alle Menschen in unserer Stadt gleiche Chancen und Teilhabemöglichkeiten haben in Bezug auf alle Bereiche gesellschaftlichen Lebens.

Zugang zu Bildung, Freizeitaktivitäten, Mobilität etc. müssen für alle Mitglieder der Gesellschaft gleichermaßen gewährleistet sein - unabhängig von Alter und Geschlecht, dem Vorliegen einer Behinderung oder dem Zuzug aus einem anderen Land.

  • Inklusion

    Inklusion bezeichnet die Ermöglichung einer selbstbestimmten und selbstständigen Lebensführung der Menschen mit Behinderung. Um dies sicherzustellen, gilt es die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an kommunalen Entscheidungsprozessen und die Entwicklung einer barrierefreien Stadt Hilden zu fördern und umzusetzen.  

    Der Behindertenbeirat ist das Gremium, das die Interessen von Menschen mit Behinderung politisch vertritt.

  • Beratungsangebot für Erwachsene mit geistiger Behinderung

    Irgendwann kommt der Tag, da möchte jede einzelne Person dem elterlichen Zuhause den Rücken kehren und in die erste eigene Wohnung ziehen. Menschen mit einer geistigen Behinderung und deren Angehörige stellen sich dann viele Fragen: 

    • Welche Wohnformen gibt es überhaupt?
    • Welche Anträge sind zu stellen?
    • Wer unterstützt bei den Dingen des Alltags?
    • Und wer finanziert das alles?

    Antworten auf diese und viele weitere Fragen hat Christian Jakubczak von der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe) für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Mettmann. Die KoKoBe berät im gesamten Kreisgebiet Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige zu den Themen Wohnen, Arbeiten und Freizeit.

    Jakubczak ist mit monatlichen Sprechstunden auch in Hilden regelmäßig präsent. Das Beratungsangebot ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

    Die Sprechstunde findet an jedem dritten Mittwoch im Monat von 10:00 - 12:00 Uhr in Raum 109 des Rathauses, Am Rathaus 1 in Hilden, statt. Der Zugang ist barrierefrei. Außerhalb der Sprechstunden ist Christian Jakubczak telefonisch unter 02104/99-2384 zu erreichen.

  • Blinden und Sehbehindertenverband Nordrhein

  • Koordinierungs-, Kontakt-, und Beratungsstelle

  • Amt für Menschen mit Behinderung (Kreis ME)

  • Integration

    In der Stadt Hilden leben Menschen, die aus über 100 verschiedenen Ländern der Erde nach Deutschland kamen. Die Gründe dafür sind fast so vielfältig wie die Kulturen aus denen sie stammen: Oft verließen sie ihre Heimat nicht freiwillig, sondern aufgrund von Kriegen oder Krisen. Aber auch wirtschaftliche, familiäre und sonstige Gründe waren für viele Menschen der Anlass nach Deutschland bzw. nach Hilden zu kommen. 

    Die Erfahrung zeigt: Egal, aus welchen Gründen Menschen aus anderen Ländern zu uns kommen - sie leben gerne in Hilden und planen ihre Zukunft hier. Mit dem Zuzug von Menschen verändert sich eine Gesellschaft. 

    Die kommunalen Institutionen und ein großes Netzwerk ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer begleiten und gestalten den Prozess der Integration der Zugewanderten auf vielfältige Weise – letztlich zugunsten aller Menschen in der Stadt. Dementsprechend ist das Klima in der Stadt durch Weltoffenheit, Respekt und Akzeptanz gekennzeichnet.

  • Integrationsbeauftragter

    Seit jeher wird in Hilden die Integration von Zugewanderten als eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft („gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe“) betrachtet. Daher kann „Integration“ nicht die Aufgabe einer einzelnen Stelle oder eines Fachbereichs sein. Dennoch gibt es in der Verwaltung die Stelle des Integrationsbeauftragten. Hier laufen die Fäden zusammen, was die konzeptionelle Arbeit, Planungen und Projekte der Stadt betrifft. 

    Der Integrationsbeauftragte ist Ansprechpartner der Verwaltung für den Integrationsrat, dessen Sitzungen er beiwohnt und deren Tagesordnungen er mitgestaltet. Er ist außerdem Ansprechpartner für das „Netzwerk der Hildener Migrantenvereine“ mit dem die Stadt bezüglich der Planung der Integrationsarbeit kooperiert. Der Integrationsbeauftragte wickelt außerdem das Antragsverfahren für den „Maßnahmenkatalog Integration“ ab, einen Topf von jährlich 20.000 Euro , aus dem alle Stellen in der Stadt Geld zur Förderung von integrativen Projekten und Maßnahmen beantragen können. Beim Integrationsbeauftragten sind die Anträge einzureichen, wonach er dem Sozialausschuss einen Vorschlag vorlegt, der dann letztlich über die Vergabe der Mittel entscheidet.

    Der Integrationsbeauftragte ist auch Ansprechpartner für Menschen, die sich ehrenamtlich im Bereich der Flüchtlingshilfe engagieren oder dies planen. Er ist u.a. die Schnittstelle zum Kreis Mettmann, von wo Landesmittel (Förderprogramm „KOMM AN NRW“) für die ehrenamtliche Arbeit dieses Zusammenhangs bereitgestellt werden. 

    Die Verleihung des „Förderpreises Integration“ wird ebenfalls vom Integrationsbeauftragten durchgeführt. Bei ihm sind Vorschläge einzureichen, er beruft die Jury ein und organisiert den Festakt der Preisverleihung. 

    Der Integrationsbeauftragte erteilt zudem Auskunft zu Fragen, die in Zusammenhang stehen mit den Themen Integration und Migration. Eine persönliche Vorsprache kann gerne nach Terminabsprache erfolgen.

  • Internationale Wochen gegen Rassismus