Vermessung & Liegenschaften

Servicestelle Karten

Servicestelle Karten

Im Service-Bereich des Sachgebiets Vermessung und Liegenschaften können Sie Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster als digitale Datei oder als Ausdruck bzw. PDF-Datei erhalten.

Als Liegenschaftskataster werden die Inhalte von Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte sowie die zugehörigen Vermessungsschriften bezeichnet. Das Liegenschaftskataster wird beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Mettmann geführt.

  • Liegenschaftskarte

    Die amtliche Flurkarte - auch Liegenschaftskarte, Katasterkarte oder umgangssprachlich Lageplan genannt - stellt die Flurstücke und Gebäude nach Lage, Form und Größe dar. Sie kann auch Darstellungen der Nutzung oder Topographie enthalten. Liegenschaftskarten werden i.d.R. im Maßstab 1:1.000 oder 1:500 herausgegeben.

  •  Liegenschaftsbuch

    Das Liegenschaftsbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Liegenschaften. Es wird automatisiert geführt und beschreibt die Liegenschaften nach ihrer Lage, Nutzung sowie Größe und weist die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nach. Auch die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen werden geführt. Zusätzlich können Hinweise auf laufende Bodenordnungsverfahren wie Umlegungen, Flurbereinigungen oder Sanierungen angegeben sein.

  •  Für Sie zur Information:
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können persönlich oder schriftlich (per Fax, Mail oder Postweg) beantragt werden. Bitte teilen Sie uns folgende Angaben mit: Straße/Hausnummer oder Flur/Flurstück, die Rechnungsempfängerin oder den Rechnungsempfänger und evtl. eine Rufnummer für Rückfragen.
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind kostenpflichtig und richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW in der zur Zeit gültigen Fassung.
    • Für die Erteilung eines Auszuges aus dem Liegenschaftsbuch ist die Darlegung des berechtigten Interesses erforderlich, sofern die Antragstellerin oder der Antragssteller nicht Eigentümerin oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter ist und den Auszug für ihr oder sein Grundstück beantragt oder wenn Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieure oder Notarinnen oder Notare im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig werden.

    Die Stadt Hilden ist kreisangehörige Gemeinde des Kreises Mettmann. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können auch beim Vermessungs- und Katasteramt in Mettmann schriftlich (per Fax, Mail oder Postweg) bestellt werden.