Mutter mit Kind beim Lernen auf dem Boden

Kinderschutz

Kinderschutz

Wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder an eine Schweigepflicht gebunden sind, gibt es Momente, in denen Sie sich Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen machen. Möglicherweise liegt sogar eine Kindeswohlgefährdung vor. Als Fachkraft sind Sie aufgefordert, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Sie erörtern mit den Sorgeberechtigten und den Kindern oder Jugendlichen die Situation und motivieren sie, notwendige Hilfen anzunehmen. Die wichtigste Voraussetzung für jede Maßnahme ist, dass der Kinderschutz gewahrt bleibt.

Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Daher sollte die Einschätzung möglichst in kollegialer Beratung, besser noch in einem multiprofessionellen Team erfolgen. Als pädagogische Fachkraft und/oder als Berufsgeheimnisträger/in haben Sie Anspruch auf eine Beratung und Prozessbegleitung durch eine Kinderschutzfachkraft. Die Beratung durch die Kinderschutzfachkraft erfolgt in anonymisierter oder pseudonymisierter Form, sodass keine Rückschlüsse auf die Identität des Kindes/Jugendlichen und dessen Familie gezogen werden können.