Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine Selbsterklärung beim Standesamt nach vorheriger Anmeldung. Die Anmeldung ist ab dem 1. August 2024 möglich. Sie kann formlos per E-Mail an standesamt@hilden.de erfolgen sowie telefonisch: montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Nummer 02103 - 72 1329. Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit bzw. fügen Sie diese digital an:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Ggf. Eheurkunde
Die Erklärung kann frühestens nach drei Monaten und spätestens nach sechs Monaten wirksam werden.
Damit wir Sie korrekt ansprechen können, freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Pronomen mitteilen.
Fragen zum Verfahren beantworten wir gerne. Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, finden Sie Hilfe beispielsweise bei sieben vom Land NRW geförderten psychosozialen Beratungsstellen für LSBTIQ* und ihre Angehörigen, darunter beispielsweise der rubicon e. V. in Köln und die Rosa Strippe in Bochum.