Standesamt

Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet Sie das Standesamt Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Schauen Sie bitte in der untenstehenden Liste, wie wir Ihnen je nach Anliegen weiterhelfen. 

  • Trauungen

    An Ihrem besonderen Tag begrüßen wir Sie zu Ihrer Eheschließung in unserem Trauzimmer im Rathaus, aber auch gerne im historischen Ratssaal des Alten Rathauses. Letzteres ist heute als Bürgerhaus an der belebten Mittelstraße bekannt. Im Trauzimmer finden neben dem Brautpaar und zwei Trauzeugen 16 Personen Platz, im Alten Ratssaal sind es 36 Personen. 
    Trauungen finden mittwochs, freitags und einmal im Monat auch samstags statt. 

    Das Trauzimmer

    Das Trauzimmer besticht durch seine moderne Eleganz, während der Ratssaal des denkmalgeschützten Gebäudes Geschichte und nostalgischen Charme ausstrahlt.

    Der Ratssaal

    Collage Ratssaal

    Entscheiden Sie, welche Räumlichkeit Ihren Vorstellungen entspricht und vereinbaren Sie mit dem Team des Standesamtes den Termin für Ihre Eheschließung. Voraussetzung ist die Anmeldung der Eheschließung. 

    Eheanmeldungen und die Vereinbarung von Trauungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte rufen Sie uns montags bis freitags unter 02103/72-1329 an.

  • Geburtsanmeldungen

    Wir bitten Sie (Mutter und falls möglich Vater) sich zunächst an die Patientenverwaltung im St. Josefs Krankenhaus zu wenden. Dort erhalten Sie die Erklärung zum Namen des Kindes. Bitte füllen Sie diese gemeinsam und vollständig (Vorname und Familiennamen) aus. Sie haben nach §§ 18 + 19 Personenstandsgesetz eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige Ihres Kindes. Dieser gesetzlichen Pflicht kommen Sie zurzeit mit dem nachfolgend erwähnten Anruf nach. Anschließend wenden Sie sich bitte telefonisch unter 02103/72-1329 an das Standesamt Hilden. Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Unterlagen Sie tatsächlich vorlegen müssen und informieren Sie über den weiteren Verlauf.

  • Sterbefallanzeigen

    Als Bestattungsunternehmen reichen Sie bitte Ihren Sterbefall vollständig und mit originalen Dokumenten postalisch oder per Einwurf in den Hausbriefkasten am Rathaus-Haupteingang ein (wir behalten uns vor weitere Dokumente anzufordern). Nach Bearbeitung erhalten Sie die Sterbeurkunde für die Bestattung vorab per Mail. Eine persönliche Abgabe ist ohne vorherige Terminabstimmung nicht möglich. Als auswärtiges Bestattungsunternehmen senden wir Ihnen den Sterbefall auf Wunsch per Post zurück, alternativ können Sie die Dokumente (nur mit Termin) auch abholen.

    Für eine schnellere Bearbeitung können Sie uns sämtliche Unterlagen auch vorab per Mail übersenden an sterbefallanzeigen@hilden.de. Gerne übersenden wir Ihnen dann per Mail eine vorläufige Urkunde für die Bestattung. Die Originalunterlagen müssen uns dann für die finale Beurkundung nachgereicht werden, sonst ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich.

    Falls Sie als Angehörige einen Sterbefall anzeigen möchten, bitte wir Sie uns telefonisch unter 02103/72-1329 zu kontaktieren.

  • Urkunden bestellen

  •  Namensänderungen

    Bitte richten Sie Ihren Wunsch mit Grund und Angabe einer Telefonnummer per Mail an standesamt@hilden.de. Eine persönliche Vorsprache ist für Namensänderungen bis auf Weiteres nicht möglich. Sie werden jedoch in eine Rückrufliste aufgenommen und erhalten Nachricht sobald hierfür wieder Terminvereinbarungen möglich sind.

  • Alle nicht genannten Anliegen

    Viele weitere Anliegen können ebenfalls bearbeiten werden. Bitte kontaktieren Sie uns unter standesamt@hilden.de oder 02103/72-1329 und wir besprechen die weitere Vorgehensweise.