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Versicherungen im Ehrenamt

Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbarem Risiko verbunden sein. Menschen, die sich für andere einsetzen, müssen gegen Unfälle und Schadensfälle abgesichert sein. 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb zum 1. November 2004 Landesversicherungen in den Bereichen Unfall- und Haftpflicht für das Ehrenamt abgeschlossen, um Lücken im Versicherungsschutz zu schließen.