Bürgerbüro Hilden

Einbürgerung

Einbürgerung

Der Bundestag hat ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen, welches noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss und daher voraussichtlich im Mai/Juni 2024 in Kraft tritt. Bis dahin gelten die derzeitigen Regelungen.

Nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes informieren wir an dieser Stelle über die Änderungen der Voraussetzungen für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Genaue Aussagen zur Ausgestaltung der Gesetzesänderung können aktuell noch nicht getroffen werden.

Von einer vorzeitigen Antragstellung unter Berufung auf die Gesetzesänderung raten wir dringend ab. Es entstehen keine zeitlichen Vorteile. Durch die Gesetzesänderung muss mit einer Verzögerungen der Bearbeitung aller Anträge gerechnet werden.

Wir bitten von telefonischen Anfragen und Mails zur geänderten Gesetzeslage abzusehen.

Alle Informationen, wie Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, finden Sie im Serviceportal der Stadt Hilden.

Sie können sich außerdem auf der Homepage des „Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW“ informieren.