Mutter mit Kind beim Lernen auf dem Boden

Jugendschutz

Kinder- & Jugendschutz

Was bedeutet eigentlich Kinder- und Jugendschutz?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es verschiedene Formen des Jugendschutzes gibt, die auch ganz unterschiedliche Arbeitsweisen erfordern.

  • 1. Der erzieherische Jugendschutz

    Zielsetzung des erzieherischen Jugendschutzes ist die Förderung und Stärkung von Persönlichkeit und Selbstbewusstsein bei Kindern und Jugendlichen. Junge Menschen sollen in der Lage sein, eigenständig Gefahren und Risiken der Jugendzeit zu erkennen und zu bewältigen. Dabei arbeitet der erzieherische Jugendschutz aber nicht mit Verboten und dem „erhobenen Zeigefinger", sondern er möchte gezielt mit den Kindern und Jugendlichen der Stadt Hilden in Kontakt treten und mit ihnen an unterschiedlichen Themen arbeiten. Zu diesen Themen gehören:

    • Gewalt
    • Sucht und Drogen
    • Rassismus
    • Sexualität
    • Umgang mit Medien
    • Sekten und Okkultismus

    Zu diesen Themen werden immer wieder Projekte durchgeführt, wie zum Beispiel Antigewalt- und Coolnesstrainings, Streitschlichterschulungen, Kampagnen gegen Alkohol- und Tabaksucht und nicht zu vergessen die „Starken Zeiten".

    Der erzieherische Jugendschutz wendet sich auch an Eltern und erziehungsberechtigte Personen, um ihnen Unterstützung und Beratung zu gewähren.

  • 2. Der gesetzliche Jugendschutz

    Der gesetzliche Jugendschutz will die Vorschriften des Gesetzes zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit kontrollieren. Dazu zählen Vorschriften über Kino- und Discobesuche genau wie die Fragen des Alkohol- und Tabakkonsums in der Öffentlichkeit. Dies ist nicht vorrangig Aufgabe des Jugendamtes, sondern auch die des Ordnungsamtes und der Polizei. Alle Paragraphen einzeln hier aufzuführen wäre zu umfangreich, daher gibt es eine Broschüre und Informationen unter der unten genannten Adresse.

  • 3. Jugendarbeitsschutz

    Die Möglichkeiten der gewerblichen Arbeit von Kindern und Jugendlichen unterliegen strengen Vorschriften. Wer, in welchem Alter, wie viel arbeiten darf, bestimmt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dessen Überwachung obliegt den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz. Im örtlichen Jugendamt gibt es eine einführende Broschüre zu diesem Thema, erste Infos und Kontaktadressen.

  • Der Netzwerkgedanke

    Da bekanntlich einer weniger ausrichten kann als eine Gemeinschaft, liegt der Gedanke nahe, alle mit Jugendschutz befassten Personen und Einrichtungen miteinander zu vernetzen. Zu diesem Kreis gehören Schulen, Jugend- und Ordnungsamt, Polizei, Sportvereine, Jugendparlament, Spielplatzbetreuer und und und… Die Aufgabe alle diese Leute miteinander ins Gespräch und zu guten Lösungen im Sinne des Jugendschutzes zu bringen obliegt dem Jugendschutzkoordinator der Stadt Hilden. Wenn Sie Informationen, Tipps oder Hinweise zu den oben genannten Themen geben können oder haben wollen ist der Jugendschutzkoordinator der richtige Ansprechpartner.