Photovoltaikanlage am 3M-Werk

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung - Stufe 4

Die Stadt Hilden ist auf Grund des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtet, in regelmäßigen Abständen für die von Straßenverkehrslärm an Hauptverkehrsstraßen betroffenen Bereiche im Stadtgebiet einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Im Auftrag der Stadt Hilden hat ein Ingenieurbüro in den vergangenen Monaten den Entwurfsbericht zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 erarbeitet.

Im Rahmen einer ersten Beteiligung lagen die aktuellen Lärmkarten vom 16. Oktober bis einschließlich 03. November 2023 zur Einsicht im Rathaus aus und waren auch über den Internetauftritt der Stadt Hilden online einsehbar.

Im Rahmen der zweiten Beteiligungsphase wurde der Lärmaktionsplan der Stufe 4 mit den vorgeschlagenen Maßnahmen vom 21. Februar bis einschließlich 22. März 2024 vor- und zur Diskussion gestellt. Auch während dieser Zeit war eine Einsichtnahme der Unterlagen sowohl im Rathaus als auch über den Internetauftritt der Stadt Hilden möglich.

Die eingegangenen Stellungnahmen seitens der Bürger und Bürgerinnen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden nun ausgewertet.

Die Abwägungsergebnisse fließen in die Endfassung des Berichts zu Lärmaktionsplanung der Stufe 4 ein. Dieser wird dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat in den nächstmöglichen Sitzungen zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt, so dass der Lärmaktionsplan fristgemäß bis zum 18.07.2024 an die Bezirksregierung übermittelt werden kann.


Unterlagen zur Lärmaktionsplanung Stufe 4