Rotes Sparschwein im Vordergrund, unscharfes Rathaus im Hintergund

Korruptionsprävention

Korruptionsprävention ist sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch in der politischen Gremienarbeit von Bedeutung. Daher wurden folgende Maßnahmen ergriffen, um für das Thema Korruption zu sensibilisieren, Transparenz zu schaffen und Korruptionsprävention voran zu treiben:

  • Was ist Korruption?

    Korruption hat vielfältige Erscheinungsformen. Allen gemeinsam ist jedoch, dass eine amtliche Funktion, eine Funktion in der Wirtschaft oder ein politisches Mandat missbraucht wird, um persönliche Vorteile anzustreben oder zu erlangen und ein materieller oder immaterieller Schaden eintritt. In den meisten Fällen wird dieser Missbrauch verschleiert.

    Die bekanntesten Korruptionsstraftaten sind:

    • Bestechung
    • Bestechlichkeit
    • Vorteilsgewährung
    • Vorteilsannahme

    Seien Sie mutig! 
    Unterrichten Sie die Ombudsstelle unverzüglich, wenn Ihnen Tatsachen bekannt geworden sind, die einen konkreten Korruptionsverdacht nahe legen. Haben Sie keine Scheu, die Ombudsstelle anzusprechen. Sie wird Ihnen im Einzelfall sagen können, inwieweit ein Verdacht begründet ist.

  • Ombudsstelle - Gemeinsam Korruption bekämpfen

    Als Ombudsstelle steht Ihnen das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen  zur Verfügung.

    Sie ist vertrauenswürdige Ansprechpartnerin für alle, die

    • Hinweise auf erste Anzeichen von korruptem Verhalten geben können
    • Wissen über korrupte Handlungen haben,
    • selber in eine Situation geraten sind, die einen Korruptionsvorwurf auslösen könnte oder
    • in sonstiger Weise Gesprächsbedarf mit einer Vertrauensperson zum Thema Korruption haben.
  • Dienstanweisung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung

    Die Verwaltung hat sich hierin selbst u. a. „Verhaltensregeln“ vorgegeben, die beispielsweise regeln, das Beschäftigte der Stadtverwaltung grundsätzlich keine Geschenke oder Zuwendungen jeglicher Art annehmen dürfen, es sei denn, die jeweiligen Vorgesetzten genehmigen dies zuvor ausdrücklich. Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein.

  • Ehrenordnung des Rates der Stadt Hilden

    Die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Bürgermeister gegenüber verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, soweit sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Rat oder in den Ausschüssen von Bedeutung sein können. Welche Angaben dies im Einzelnen sind, hat der Rat der Stadt in der Ehrenordnung festgelegt. Die öffentlichen Angaben der einzelnen Mandatsträger sind im Bürgerinformationssystem einsehbar.

  • Ehrenerklärung zur Korruptionsprävention

    Über die Forderungen der Gemeindeordnung hinaus haben sich die Ratsmitglieder erstmals 2001 verpflichtet, eine Ehrenerklärung zur Korruptionsprävention zu unterzeichnen. Hierin verpflichten sie sich unter anderem, Korruptionsprävention in jeglicher Hinsicht voranzutreiben und Kenntnisse, die sie als Mandatsträger erhalten, weder selbst für wirtschaftliche Interessen zu nutzen noch diese Kenntnisse wissentlich an Dritte weiterzugeben.

  • Mitgliedschaft bei Transparency International

    Seit Februar 2003 ist die Stadt Hilden Mitglied in der internationalen Organisation Transparency International. Diese Organisation setzt sich weltweit gegen Korruption und Vetternwirtschaft in Regierungs- und Verwaltungskreisen ein. 

    Korruptionsprävention ist ein fortlaufender Prozess, der neben den zuvor genannten Maßnahmen weiteres Tätigwerden erfordert. Zum Beispiel werden laufend Arbeitsabläufe im Hinblick auf ihre Korruptionsgefährdung aufgenommen und bewertet. 

    Die Antikorruptionsstelle ist in besonderem Maße bei der Wahrnehmung der Aufgaben zur absoluten Neutralität verpflichtet. Zur Wahrnehmung dieses Amtes ist die Antikorruptionsstelle organisatorisch keiner Verwaltungseinheit zugeordnet, sondern unmittelbar der Behördenleitung unterstellt. Sie steht der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen) sowie den Mitarbeitenden der Stadt Hilden als Ansprechpartnerin zur Verfügung. 

    Wenn Sie Hinweise zu auffälligen Sachverhalten geben möchten oder Fragen zum Thema Korruption haben, können Sie sich an die Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Hilden, Frau Maurer, oder auch an die Experten des Landeskriminalamtes NRW (s. rechte Spalte) wenden.