Gruppe Jugendliche

Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) ist eine gesetzlich vorgeschriebene, kommunale Aufgabe. Die JuhiS wird immer dann tätig, wenn ein strafunmündiges Kind (unter 14 Jahren), eine Jugendliche oder ein Jugendlicher (Altersgruppe 14 bis 17 Jahre) oder eine Heranwachsende oder ein Heranwachsender (18 bis 20 Jahre) eine Straftat begangen hat.

Während des gesamten Jugendstrafverfahrens steht die JuhiS den jungen Menschen mit Beratung, Unterstützung und Begleitung zur Seite. Sie prüft frühzeitig, ob Leistungen der Jugendhilfe oder andere Hilfen in Betracht kommen.

Im Jugendgerichtsverfahren stellt die JuhiS die derzeitige Lebenssituation, die persönliche Entwicklung sowie mögliche Probleme der jungen Menschen dar und macht einen Vorschlag zum Strafmaß. So kann sie dem Jugendgericht Anregungen geben, die in manchen Fällen sogar zur Einstellung des Verfahrens führen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist zudem mit der Vermittlung, Durchführung und Überwachung von Weisungen und Auflagen befasst, die das Gericht oder die Staatsanwaltschaft angeordnet hat.

Maßnahmen und Auflagen der Jugendhilfe im Strafverfahren 

  • Betreuungsweisung

    Die Betreuungsweisung stellt eine sozialpädagogische Maßnahme dar, die das Jugendgericht anordnet. Sie dauert 6 bis 12 Monate. Junge Menschen erhalten hier Unterstützung zum Beispiel bei Problemen in der Familie, Schule, Ausbildung, Beruf, Freizeit oder im Freundeskreis. Dazu bezieht die JuhiS wichtige Personen und Institutionen mit ein. Betreuungshelferinnen und Betreuungshelfer sind in der Regel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren oder andere pädagogische Fachkräfte.

  • Diversionstag/Gelbe Karte 

    Hat ein junger Mensch eine Straftat begangen, erhalten er und seine Eltern zeitnah eine Einladung zu einem Gelbe-Karte-Termin (Diversionstag) in der Polizeidienststelle in Langenfeld. Vor Ort führt das Team der Hildener Jugendhilfe im Strafverfahren ein ausführliches Gespräch mit dem jungen Menschen und den Eltern. Anschließend macht die JuhiS dem Staatsanwalt einen Vorschlag. Der entscheidet abschließend, welche erzieherische Maßnahme Anwendung findet. Die Gelbe Karte kommt vor allem bei Erst- und Zweittäterinnen oder Erst- und Zweittätern sowie in Fällen der leichten und mittleren Kriminalität zum Einsatz. Die junge Straftäterin oder der junge Straftäter muss geständig und einsichtig sein, sonst erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und es folgt eine Gerichtsverhandlung.

  • FreD – Frühintervention erstauffälliger Drogenkonsumenten 

    Der sogenannte FreD – Kurs ist eine sinnvolle Maßnahme für junge Menschen, die zum ersten Mal Rauschmittel konsumiert haben. Ziel ist, sie vor dem Risiko der Abhängigkeit zu schützen. Die Suchtberatung führt den Kurs durch. Er beinhaltet ein ca. einstündiges Vorgespräch und zwei Kurstage, an denen in jeweils 4 Stunden der Konsum, die rechtlichen Folgen und die Drogen selbst thematisiert werden. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.

  • Kompetenztraining

    Das Kompetenztraining ist ein Einzeltraining und dauert drei bis sechs Monate. In dieser Zeit setzten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Normen und Werten der Gesellschaft auseinander. Themen wie Freundschaft, Familie, Religion, Respekt, Akzeptanz und Ehre, aber auch Vorurteile, Loyalität und Autorität spielen eine große Rolle. Die Jugendlichen lernen Techniken, mit denen sie den Alltag besser bewältigen und Konflikte besser lösen können und zugleich Vertrauen zu sich selbst und anderen aufbauen.

  • Laufprojekt

    Die JuhiS in Hilden bietet ein Laufprojekt für junge Menschen. Gericht oder Staatsanwaltschaft können die Teilnahme zur Auflage machen. Der Kurs ist für Trainierte und Untrainierte gleichermaßen geeignet. Das Motto ist „Laufen ohne zu schnaufen“. Hier trainieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Ausdauer. Sport trägt außerdem zum allgemeinen Wohlbefinden bei. Das Laufen in der Gruppe fördert Selbstbewusstsein und Sozialkompetenz.

  • Hildener Leseprojekt „Lesen statt Besen“ 

    Das Hildener Leseprojekt richtet sich an junge Menschen, die eine Auflage des Gerichtes oder Staatsanwaltschaft erhalten haben. Die Jugendlichen suchen sich einen Titel aus einer extra dafür angelegten Bibliothek aus. In den darauffolgenden Wochen setzen sie sich in Absprache mit den Mitarbeitenden der JuhiS mit dem Buch schriftlich auseinander. Den Abschluss der Auflage bildet ein gemeinsames Gespräch. Die Bücher haben mögliche Straftaten (Drogen, Gewalt, Medien etc.) zum Thema aber auch Bereiche des täglichen Lebens wie Schule, Familie, Liebe, Freundschaft, usw..

  • Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen (Arbeitsstunden)

    Die Arbeitsleistungen sind Tätigkeiten, die junge Straftäterinnen und Straftäter nach der Schule oder am Wochenende erledigen müssen. Das Jugendgericht oder die Staatsanwaltschaft legt die Stundenzahl fest. Die Arbeitsstunden sind in gemeinnützigen Einrichtungen zu leisten, vorzugsweise in Einrichtungen der Jugendhilfe, Gruppen oder Projekten, die von einer sozialpädagogischen Fachkraft angeleitet werden. Hierzu gehört z.B. das sog. Umweltprojekt.

  • Projekt „Kurve kriegen“ 

     „Kurve kriegen“ ist ein Projekt des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 2016 nimmt auch die Kreispolizeibehörde Mettmann Hilden daran teil.

    Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche vorrangig im Alter von 8 bis 14 Jahren, die mindestens eine Gewalttat oder drei Eigentumsdelikte begangen haben. Deren Lebensumstände sind in der Regel von so vielen Problemen belastet, dass ein dauerhaftes Abgleiten in die Kriminalität droht. Sobald der Polizei eine Strafanzeige vorliegt, nimmt sie eine Risikoeinschätzung vor. Dabei berücksichtigt sie individuelle Umstände und erstellt eine Prognose. Speziell ausgebildete und erfahrene Fachkräfte unterstützen die Arbeit der Polizei. Sie gehen in die Familie und stehen Angehörigen und Betroffenen zur Seite. Ziel ist es, kriminelle Karrieren frühzeitig zu verhindern, das Selbstwertgefühl der jungen Menschen zu steigern, Handlungskompetenz zu vermitteln und auf diese Weise deren Lebensperspektiven zu verbessern. „Frühe Hilfe, statt später Härte“ ist das Leitmotiv.  

    Weitere Infos unter www.kurvekriegen.nrw.de

  • Sozialer Trainingskurs (STK) mit Inhalten des Anti-Gewalt-Trainings (AGT)

    Die Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs ist in der Regel eine gerichtliche Auflage. An mehreren Wochenenden arbeiten geschulte Trainerinnen und Trainer in Gruppen mit den jungen Menschen. Zielgruppe sind Straftäterinnen und Straftäter, für die die Bereitschaft zu Straftaten und Gewalt selbstverständlich ist. Viele von ihnen sind Wiederholungstäterinnen oder -täter. Übergeordnetes Ziel ist es, ihr Verhalten zu verändern und so weitere Straftaten zu verhindern. Sie stärken ihre sozialen und kommunikativen Fähigkeiten und erlernen Strategien, um Konflikte gewaltfrei zu lösen. Darüber hinaus müssen sich die jungen Straftäterinnen und Straftäter mit den Folgen sowohl für sich selbst, als auch für die Opfer, denen sie physisches und psychisches Leid zugefügt haben, auseinandersetzen.

  • Täter-Opfer-Ausgleich 

    Ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet für Opfer und Täterinnen und Täter von Straftaten die Möglichkeit, außergerichtlich und unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten eine Regelung von Konflikten zu erarbeiten: „Versöhnen statt Strafe“ steht im Vordergrund. Die Gespräche dienen der Aufarbeitung der Tat, ihrer Folgen und der Vereinbarung von Wiedergutmachungsleistungen der Täterin oder des Täters an die Geschädigte oder den Geschädigten.

  • Verkehrserziehungskurs

    Dieser Kurs richtet sich an die jungen Menschen, die ein Verkehrsdelikt begangen haben. Er findet in Kooperation mit der Verkehrswacht Solingen statt. Praktische Übungen und Theorieunterricht wechseln sich ab. Die Kursinhalte sind: Verhalten im Straßenverkehr, Fahrzeugbeherrschung, Verkehrssicherheit, Gefahrenlehre, Alkohol im Straßenverkehr und Fragen zum Thema Führerschein und Versicherungsrecht. Der Kurs dauert etwa 10 Stunden. Die Leitung übernehmen zwei Polizisten.