Nach Überlegungen zur Entwässerung auf dem Grundstück, muss die private Entwässerung auch an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Es geht hierbei um den Anschluss an den städtischen Schmutz-, Regen- oder Mischwasserkanal: Also um den Abschnitt von der Grundstücksgrenze bis zum städtischen Kanal. Hierzu ist ein Antrag auf Grundstücksanschluss zu stellen. Dieser sollte vor Fertigstellung des Baus (möglichst ca. 8 Wochen vor dem geplanten Einzug) eingereicht werden.
Vorhandene Anschlüsse können genutzt werden. Bei Bedarf sind diese sind durch Sie zu sanieren. Auch hierzu ist ein Antrag (Sanierungsantrag) zu stellen.
Die Arbeiten für den Grundstücksanschluss bzw. die Sanierung werden durch eine von der Stadt beauftragten Firma durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer.