Bebauung im Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof

Die Stadt Hilden möchte im Bereich „Gerhart-Hauptmann-Hof“ zwischen Sankt-Konrad-Allee und Richrather Straße den Bebauungsplan Nr. 264 aufstellen. Anlass für die Aufstellung ist die Absicht einer Eigentümerin, auf ihrem Grundstück weitere Wohngebäude zu errichten. Durch den Bebauungsplan sollen die vorhandenen Grünflächen gesichert werden. Außerdem soll geprüft werden, in welchem Maße eine Nachverdichtung städtebaulich verträglich ist.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den Umweltinformationen wird im Internet veröffentlicht und im Rathaus öffentlich zur Einsicht ausgelegt

vom 08.04.2024 bis einschließlich 22.04.2024

während der Dienststunden und zusätzlich nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden im Rathaus (Am Rathaus 1, 40721 Hilden), in der 4. Etage, Zimmer 440.

Dienststunden sind montags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Etwaige Änderungen der Öffnungszeiten werden frühzeitig über die lokalen Medien sowie unter www.hilden.de bekannt gegeben. Die Unterlagen können auch online eingesehen werden (s.u.). 

Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen und Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben. 

Die Entwürfe und Informationen stehen im Internet bereit:
unter dem direkten Link www.hilden.de/bplan264 oder unter www.hilden.de/bplanverfahren (bitte klicken Sie in der Karte das rot markierte Plangebiet Gerhart-Hauptmann-Hof an).

Stellungnahmen können wie folgt abgegeben werden:

  • im Rathaus schriftlich oder mündlich, nach Terminvereinbarung
  • oder per E-Mail oder Brief. Bitte geben Sie als Betreff an "Bebauungsplan Nr. 264 / Gerhart-Hauptmann-Hof"
  • Briefadresse: Planungs- und Vermessungsamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden
  • E-Mail-Adresse: planung@hilden.de