Die Gebühr für den Personalausweis wird voraussichtlich ab dem 09. Februar 2026 auf 46,00 EUR angehoben.
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, ist weiterhin ein ermäßigter Gebührensatz vorgesehen, dieser beträgt voraussichtlich ab dem 09. Februar 2026 27,60 EUR.
Hinzu kommt unverändert die Gebühr zur Erstellung des digitalen Lichtbildes in Höhe von 6 EUR, wenn das Foto nicht digital von einem Fotografen übermittelt, sondern im Bürgerbüro erstellt wird.
„Die bundeseinheitlich festgelegte Gebührenerhöhung um 24% ist eine deutliche Steigerung, die nicht auf einer Entscheidung der Stadt Hilden fußt“, erläutert die zuständige Beigeordnete Mona Wolke-Ertel, „unsere Bürgerinnen und Bürger sollten sich aber gerade deswegen jetzt unbedingt auch die Vorteile des Personalausweises vor Augen führen. Die aktive Nutzung des Online-Ausweises spart viel Zeit und persönliche Wege, sowohl im behördlichen Kontext, als auch im Bereich der Wirtschaft.“
Mit seiner integrierten Online-Ausweisfunktion, die nach Vollendung des 16. Lebensjahres eingesetzt werden kann, unterstützt der Personalausweis bequem, sicher und unkompliziert die Nutzung der inzwischen zahlreichen digital angebotenen Dienstleistungen von Verwaltung und Privatwirtschaft.
In Kombination mit der AusweisApp und einem NFC-fähigen Smartphone als Lesegerät für den Online-Ausweis kann zum Beispiel komplett digital ein Führungszeugnis beantragt, die melderechtliche An- oder Ummeldung durchgeführt, ein Untersuchungsberechtigungsschein beantragt, über Elster-online die Steuererklärung durchgeführt, Bafög beantragt, online ein Konto eröffnet, eine SIM-Karte aktiviert werden und vieles mehr.
„Informieren Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals, wo und wie Sie Ihren Online-Ausweis einsetzen können“, rät die Beigeordnete Mona Wolke-Ertel, „Sie werden überrascht sein, was alles online möglich ist.“
Alle Informationen unter:
https://www.personalausweisportal.de/SiteGlobals/Forms/Webs/PA/suche/anwendungensuche-formular.html
Die neue Gebührenregelung soll am kommenden Samstag, 07.02.2026, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und danach für alle Bürger*innen im Bundesgebiet ab voraussichtlich kommenden Montag, den 09.02.2026 gelten.
