Fristen beim Führerscheinumtausch

Der Kreis Mettmann teilt zur Gültigkeit des Führerscheins folgendes mit:

Auch wenn Ihr Führerscheindokument nicht mehr gültig ist, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Fahrerlaubnis. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht weiterhin und ist nicht erloschen. Das Führen eines Kraftfahrzeuges mit einem ungültigen Dokument hätte unter Umständen ein Verwarngeld zur Folge.

„Nutzen Sie den online-Antrag des Kreises Mettmann“, empfiehlt die Stadt Hilden, „der Antrag kann bequem von zu Hause aus gestellt werden, was  Zeit und Wege spart.“

Der Online-Antrag ist über die Webseite des Kreises Mettmann erreichbar unter

www.kreis-mettmann.de (Stichwort: „Führerscheinumtausch“).

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch stellt die Kreisverwaltung Mettmann ebenfalls online zur Verfügung unter:

https://www.kreis-mettmann.de/Kreisverwaltung/Dienstleistungen/index.php?object=tx%7C3718.2&ModID=10&FID=2023.435.1