Zentraler Bauhof sorgt für sichere Straßen

Seit den Weihnachtstagen ist der Winterdienst der Stadtverwaltung Hilden nahezu täglich im Einsatz. Wegen anhaltend niedriger Temperaturen im Frostbereich kontrollieren die Mitarbeitenden des Zentralen Bauhof insbesondere nachts regelmäßig die Fahrbahnen und streuen bei Glätte. Das Winterdienst-Team hatte den Bereitschaftsdienst bereits im Oktober aufgenommen. Der erste größere Einsatz in dieser Saison fand am 27.12.2025 statt. In den vergangenen Tagen hat sich der Arbeitsaufwand durch den anhaltenden Schneefall deutlich erhöht. 

Personaleinsatz am 6. Januar

Am heutigen Dienstag (06.01.2025) sind zum Beispiel seit 3 Uhr morgens vier Großfahrzeuge im Stadtgebiet unterwegs. Zusätzlich sind Handstreukolonnen mit zehn Mitarbeitenden im Einsatz.

Um 7 Uhr starteten weitere kleinere Fahrzeuge (Gerätewagen mit Streuaufsatz) sowie zusätzliche Mitarbeitende in den Winterdiensteinsatz. 

Prioritäten im Winterdienst

Beim Winterdienst auf den Fahrbahnen gelten feste Prioritäten. Zuerst werden von den Mitarbeitenden des Zentralen Bauhofs inner- und überörtliche Hauptverkehrsstraßen sowie die Verkehrswege der Hauptbuslinien geräumt und gestreut. Danach folgen verkehrswichtige Erschließungs- und Sammelstraßen. Von der Stadtverwaltung zu räumenden Wohn- und Anliegerstraßen werden zuletzt bedient.

Für den Winter hat der städtische Bauhof insgesamt rund 630 Tonnen Streugut in unterschiedlicher Form eingelagert. Auf den Straßen wird in der Regel Feuchtsalz eingesetzt. Davon wurden bislang rund 150 Tonnen verbraucht. Erste Nachlieferungen von Streusalz kommen in dieser Woche.

Verzögerungen bei der Abfallentsorgung möglich

Aufgrund des erhöhten Personaleinsatzes im Winterdienst kann es aktuell zu Verzögerungen bei der Abfallentsorgung kommen. Dies betrifft auch die für diese Woche geplante Abholung der Weihnachtsbäume.

Es ist möglich, dass in dieser Woche nicht alle Tannenbäume wie geplant abgeholt werden können. Nicht abgeholte Bäume sollen an der Straße liegen bleiben. Die Abholung erfolgt so bald wie möglich, voraussichtlich bis Ende der kommenden Woche.

Hinweis zur privaten Räum- und Streupflicht

Abschließend weist der Zentrale Bauhof auf die private Räum- und Streupflicht auf Gehwegen hin. Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Diese Pflicht kann auf Mietparteien oder Dritte übertragen werden.

Gehwege müssen werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 09.00 bis 20.00 Uhr auf einer Breite von 1,5 Metern freigehalten und bei Bedarf gestreut werden. Dafür können sie zum Beispiel Sand, Granulat und Asche verwenden. Der Einsatz von Salz ist nur bei extremer Glatteisbildung oder an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen und Bushaltestellen erlaubt.

Weitere Informationen

Alle Informationen rund um den Winterdienst sind auf der Internetseite der Stadt Hilden unter www.hilden.de/winterdienst zu finden.