Ein Blick auf das Personalausweisportal des Bundes unter www.personalausweisportal.de zeigt, wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten inzwischen sind.
Dazu gehören beispielsweise die Nutzung der Elektronischen Patientenakte, die sichere Identifizierung bei Finanzdienstleistern, die digitale Rentenübersicht, das Zollportal, Online-Dienste der Bundesagentur für Arbeit, BAföG-Anträge, die Aktivierung von Prepaidkarten, die elektronische Steuererklärung sowie das Postidentverfahren.
Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, dem Fahrzeugregister oder der Punktestand im Fahreignungsregister in Flensburg können digital abgerufen werden.
Auch die Stadt Hilden bietet zahlreiche Online-Dienste an, bei denen die eID-Funktion genutzt werden kann, um Prozesse einfacher und komfortabler zu gestalten. Dazu zählen beispielsweise die elektronische Wohnsitzanmeldung, die Beantragung eines Führungszeugnisses und die Anmeldung einer Eheschließung.
Eine Übersicht aller verfügbaren Angebote gibt es unter: www.hilden.de – Online-Dienste
„Der Personalausweis, aber auch der elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger sind weit mehr als kleine Karten im Portemonnaie. Sie sind der sichere Identitätsnachweis in der digitalen Welt. Umso mehr freue ich mich, dass mit dem PIN-Rücksetzdienst jetzt ein weiterer nutzerfreundlicher Online-Service zur Verfügung steht“, erklärt die zuständige Beigeordnete Mona Wolke-Ertel.
Die Online-Ausweisfunktion kann nur genutzt werden, wenn die dazugehörige sechsstellige PIN bekannt ist. Wer den ursprünglichen PIN-Brief nicht mehr findet oder die selbst gewählte PIN vergessen hat, musste bislang persönlich das Bürgerbüro aufsuchen.
Das ist jetzt einfacher: Über den PIN-Rücksetzdienst (PRSD) unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de können Bürger*innen kostenlos einen PIN-Rücksetzbrief mit Aktivierungscode und neuer PIN bestellen. Der Brief wird an die im Ausweisdokument hinterlegte deutsche Meldeadresse versandt. Ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro ist somit nicht mehr erforderlich.
Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Dienstes sind ein Personalausweis oder eine eID-Karte, eine aktuelle Meldeadresse in Deutschland, ein NFC-fähiges Smartphone oder ein geeignetes Kartenlesegerät sowie die installierte AusweisApp.
„Die sichere und zugleich einfache Nutzung der Online-Ausweisfunktion schafft einen echten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie für Behörden und Unternehmen. Der PIN-Rücksetzdienst baut bestehende Hürden ab und macht die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen noch unkomplizierter“, so die Beigeordnete.
Die Bedeutung der Online-Ausweisfunktion wird künftig weiter zunehmen.
Sie ist nicht nur für zahlreiche bereits verfügbare Online-Dienste erforderlich, sondern wird auch eine wichtige Rolle bei der Nutzung der europäischen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) spielen. Die EUDI-Wallet soll ab Anfang 2027 in Deutschland kostenfrei und auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen. Mit dieser digitalen Brieftasche wird es möglich sein, sich sowohl online als auch vor Ort sicher auszuweisen und wichtige persönliche Nachweise und Dokumente digital zu verwalten.
„Wer die Vorteile der digitalen Verwaltung nutzen möchte, sollte deshalb die PIN seines Ausweisdokuments kennen und die Online-Ausweisfunktion aktivieren. Wer seine PIN nicht mehr kennt, kann nun den neuen PIN-Rücksetzdienst nutzen und sich so den Einstieg noch einfacher ermöglichen“, wirbt Wolke-Ertel für den neuen Dienst.
