Ordnungsamtsmitarbeitende

Ordnungsamt

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Hilden ist im gesamten Stadtgebiet unterwegs, um die Sicherheit und Ordnung in der Stadt zu erhöhen und die Einhaltung gesetzlicher und satzungsrechtlicher Gebote, Vorgaben und Regeln außerhalb polizeilicher Befugnisse zu überwachen. Wichtig ist: Der KOD ersetzt keine polizeiliche Tätigkeit, auch nicht hilfsweise.  

Ebenso trägt der Ordnungsdienst zur Wahrung eines positiven Erscheinungsbildes unserer Stadt und durch seine Präsenz zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Menschen in Hilden in der Stadt bei. 

Er arbeitet dabei präventiv, also vorausschauend und vorsorglich, sowie repressiv bei tatsächlichen Ordnungsstörungen. Dies bedeutet, dass Regelverstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dabei arbeitet der KOD eng mit anderen Dienststellen der Stadt, wie zum Beispiel den Verkehrsaufseherinnen, sowie der Polizei (auch in Form von gemeinsamen Doppelstreifen) zusammen.

Neben eigenständigen Ermittlungen und Kontrollen, Streifendiensten und Gefährderansprachen fungieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ansprechpartner*innen für die Bevölkerung und geben Beobachtungen, Feststellungen und Hinweise von Bürger*innen an die zuständigen Dienststellen weiter. 

  • So erkennen Sie den KOD

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind durch ihre einheitliche dunkelblaue Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift "Ordnungsamt" eindeutig erkennbar. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich zudem stets mit ihrem Dienstausweis ausweisen. 

    Außerdem sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend zur Eigensicherung ausgerüstet und entsprechend geschult.

    Der Fuhrpark des Teams umfasst derzeit einen Dienstwagen. 

  • Befugnisse des KOD

    Die Mitarbeiter des KOD haben alle kommunalen Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten, die ihnen nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) mit seiner Weisung auf das Polizeigesetz (PolG NRW) übertragen werden.

    Zur Ausübung seiner Aufgaben ist der KOD daher u.a. befugt:

    • Personalien festzustellen und Daten zu erheben
    • Personen zu befragen, vorzuladen
    • Verwarngelder zu erheben und einzunehmen
    • Bußgeldanzeigen zu fertigen
    • Durchsuchungen von Personen vorzunehmen
    • Gegenstände sicherzustellen und zu verwahren
    • Platzverweise auszusprechen und durchzusetzen
    • Aufenthaltsverbote anzuordnen
    • Personen in Gewahrsam zu nehmen
    • Wohnungen zu durchsuchen (Gefahr im Verzug/richterliche Anordnung)
    • Belehrungen durchzuführen
    • Ermahnungen auszusprechen

    Der KOD ist neben der Verkehrsüberwachung auch im Bereich des ruhenden Verkehrs eingriffsberechtigt - die Regulierung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei.

  • Die Aufgaben des KOD

    Die Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes sind vielfältig: 
    Der KOD sorgt für mehr Sauberkeit und Ordnung im Stadtgebiet und arbeitet dabei im Rahmen der Ordnungspartnerschaft eng mit der Polizei zusammen. Allein die Präsenz der uniformierten Dienstkräfte stärkt das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. 

    Zu den Aufgaben des KOD zählen unter anderem: 

    Allgemeine Gefahrenabwehr

    • Ahndung von Verstößen gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
    •  z.B. Verschmutzung öffentlicher Flächen durch weggeworfene „Kippen“, Abfälle, Hundekot etc.
    • Ermittlungen bei Müllablagerungen
    • Entfernen illegaler Plakatierungen
    • Heckenwuchs, Baumüberhang
    • nicht gestreute und verschmutzte Wege und Straßen
    • Alkohol- und Zigarettenabgabe an Kinder und Jugendliche
    • Nachlasssicherungen bei Sterbefällen
    • Verbrennen von Holz und anderen Gegenständen
    • Lärmbeschwerden/Ruhestörungen
    • Geruchsbelästigungen
    • Verstöße Abfallsatzung
    • Absperrung von Kampfmittelfundorten
    • Verstöße Gerätebaumaschinenlärm-Schutzverordnung
    • Überprüfung von legalen/illegalen Sondernutzungen
    • Abgestellte Wohn- und Werbeanhänge im öffentlichen Verkehrsraum
    • nicht zugelassenen Fahrzeuge
    • Überprüfung von Baustelleneinrichtungen
    • Überprüfung von Haltungsbedingungen nach dem Landeshundegesetz
    • Sonderkontrollen Grünanlagen und Spielplätze
    • Sonderkontrollen Innenstadtfeste (z.B. Itterfest, Karneval)
    • Mitwirkung bei der Durchführung von „Razzien“          


    Gewerbe und Gaststätten

    • Überprüfung Inhaberschilder und Preisauszeichnung
    • Überprüfungen von konzessionsfreien und konzessionierten Gaststättenbetrieben
    • Überprüfung von Trödelmärkten und Spezialmärkten
    • Überprüfung von Spielhallenbetrieben
    • Kontrollen Einhaltung Jugendschutz
    • Kontrollen Einhaltung Nichtraucherschutzgesetz
    •  Überprüfung Reisegewerbekarten

     

    Amtshilfeersuchen (Tätigkeiten für „Dritte“)

    • Aufenthalts- und Fahrerermittlungen für diverse Behörden
    • Unterstützung Lebensmittelkontrollen, Kreis Mettmann
    • Unterstützung bei der Überprüfung der Hundehaltung/des Tierschutzes, Kreisveterinäramt
    • Unterstützung bei der Überprüfung Schwarzarbeit, Kreis Mettmann
    • Zeugentätigkeit bei Durchsuchungen durch Polizei, Zoll, Steuerfahndung
    • Betriebsüberprüfungen für die Berufsgenossenschaft
    • Schulzuführungen
    • Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Erfassung von Daten für das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS)

     

    Tätigkeiten für andere Dienststellen der Stadtverwaltung

    • Aufenthaltsermittlungen für das Bürgerbüro
    • Aushändigung von Personalausweisen und Reisepässen an Behinderte und ältere Menschen für das Bürgerbüro
    • Bucheinziehungen für die Stadtbücherei