Die Stadt Hilden nimmt die aktuelle Diskussion um den seit einigen Wochen geschlossenen Zugang zum Hauptfriedhof von der Pungshausstraße und die damit verbundenen Erschwernisse für Friedhofsbesucherinnen und -besucher ernst.
Das Tor am Südost-Eingang war ursprünglich aufgrund eines technischen Defektes geschlossen worden und wurde zwischenzeitlich durch Vandalismus zusätzlich beschädigt. Die erforderliche Instandsetzung wird derzeit vorbereitet.
Um die derzeitige Erschwernis insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher kurzfristig zu reduzieren, wird die Stadt den kleineren Flügel des Tores bis zur Instandsetzung geöffnet lassen.
Unabhängig davon ist mit der Nutzung des Zugangs von der Pungshaustraße ein weiteres Problem verbunden: Der betreffende Weg wird regelmäßig mit Fahrrädern, Pedelecs, Fatbikes und E-Scootern als Abkürzungsstrecke genutzt.
Teilweise wird der Weg mit hoher Geschwindigkeit befahren. Dies führte bereits wiederholt zu Beinaheunfällen und gefährlichen Situationen für Friedhofsbesucherinnen und -besucher sowie Beschäftigte des Friedhofes.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Das Befahren der Wege auf den Hildener Friedhöfen ist nach den Regelungen der Friedhofssatzung grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind unter anderem Kinderwagen, Rollstühle sowie bestimmte Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und zugelassener Gewerbetreibender.
„Gerade ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität müssen sich auf unseren Friedhofswegen sicher bewegen können.“, erklärt die Friedhofsverwaltung. „Rücksichtnahme und die Einhaltung des Fahrverbots sind deshalb keine Nebensache, sondern tragen ganz wesentlich zur Sicherheit und dem besonderen Charakter dieses Ortes bei.“
Unabhängig von der kurzfristigen Wiederöffnung wird die Verwaltung daher prüfen, ob der Zugang künftig so gestaltet werden kann, dass den unterschiedlichen Aspekten Rechnung getragen werden kann.
„Unser Ziel ist eine gute und praktikable Lösung für alle“, so die Friedhofsverwaltung. „Wir wollen den Zugang ermöglichen und gleichzeitig den Friedhof als geschützten Ort der Ruhe, des Gedenkens und der sicheren Begegnung erhalten.“
