Der Mietspiegel wurde vom Amt für Soziales und Wohnen gemeinsam mit dem Haus- und Grundbesitzerverein Hilden e.V. sowie dem Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land e.V. erarbeitet. Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern und bietet eine verlässliche Orientierung über das örtliche Mietniveau. Grundlage sind Rückmeldungen von Vermietenden, die mit der anerkannten statistischen Methode der Regressionsanalyse ausgewertet wurden. Die Miethöhe lässt sich dabei unter Berücksichtigung von Baujahr, Wohnungsart, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage ermitteln.
Der Mietspiegel 2026 steht online unter www.hilden.de/mietspiegel-rechner zur Verfügung. Dort kann die ortsübliche Vergleichsmiete direkt digital berechnet werden. Ergänzend ist unter www.hilden.de/mietspiegel eine ausführliche Broschüre bereitgestellt, die die Berechnungsgrundlagen erläutert. Sie ist ebenfalls ausschließlich online abrufbar und kann als PDF heruntergeladen werden.
Der Mietspiegel wird im zweijährigen Rhythmus an die Marktentwicklung angepasst. Ab dem Jahr 2030 ist die Veröffentlichung eines neu konzipierten, vollständig überarbeiteten Mietspiegels geplant.
