Selbstverständlich gelten Fischereischeine, die vor Juli 2026, ausgestellt wurden, bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit fort. Erst nach Ablauf müssen sie in den neuen digitalen Fischereischein umgetauscht werden. Dies erfolgt einmalig bei der zuständigen Gemeinde und kann danach bequem online verlängert werden. Seine Gültigkeit erlangt er mit der Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Grundlage für die Neuerungen ist die Änderung des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen, in der auch geregelt ist, dass der bisherige Jugendfischereischein abgeschafft wird. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren können trotzdem wie bisher auch die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin bzw. -inhabers ausüben. Mitgeführt werden muss nur ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) oder Schülerausweis.
„Während der Ausweis 24/7 online beantragt werden kann, muss am Ende nur noch live gefischt werden“, freut sich die zuständige Beigeordnete Mona Wolke-Ertel über diese weitere digitale Dienstleistung, „und der Clou ist, dass der Digifish-Online-Antrag 12 € günstiger ist, da die Bearbeitungsgebühr entfällt“.
Der Fischereischein im online-Antragsverfahren kostet 18 €, die Antragstellung in der örtlich zuständigen Gemeinde 30 €. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen auf Lebenszeit erteilt.

