Feuerwehr

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Durch die Feuerwehr Hilden werden zahlreiche Aufgaben in der Gefahrenabwehr und der staatlichen Daseinsfürsorge wahrgenommen. Rechtsgrundlagen für diese Aufgaben sind das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) und das Rettungsdienstgesetz (RettG) NRW. Die Feuerwache Hilden wurde in den Jahren 2010 und 2011 um einen Neubau erweitert und im Bereich des Bestandes umgebaut. 

Der Beruf

Die hauptamtliche Wache ist Teil des eigenständigen Amtes II/37 -Feuerwehr- der Stadtverwaltung Hilden. Sie besteht aus zwei Wachabteilungen, die jeweils ihren Dienst in 24 Stundenschichten leisten. Daneben sind der Amtsleiter, der Wachleiter und  die Mitarbeitenden der Abteilung Vorbeugende Gefahrenabwehr im Tagesdienst tätig. Die Allgemeine Verwaltungsarbeit wird von drei Verwaltungsmitarbeitenden geleistet.