Internationaler Frauentag

Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichberechtigung aller Geschlechter, das Überwinden stereotyper Rollenbilder und Maßnahmen gegen Sexismus ein.

Wir beraten Bürger*innen und Multiplikator*innen, organisieren Veranstaltungen sowie Ausstellungen und fördern aktiv die Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung Hilden.

Im Arbeitsalltag können immer wieder Situationen auftauchen, bei denen das Geschlecht eine (un)mittelbare Rolle spielt: sei es im Bewerbungsgespräch, im Kontakt mit vorgesetzten oder Kolleg*innen oder bei partnerschaftlichen Verteilung von Erwerbs-, Sorge- und Pflegearbeit. Sie können sich immer an die Gleichstellungsstelle wenden. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht.

  • Frauenberatungsstelle

    Jeden 2. Mittwoch im Monat von 8:30 - 10:30 Uhr können sich Frauen in Hilden an die Frauenberatungsstelle des SKFM Mettmann e. V. wenden. Die Sprechstunde findet im Büro der Gleichstellungsbeauftragten, Mittelstraße 40, statt.
    Damit es nicht zu längeren Wartezeiten kommt, wird um vorherige Anmeldung gebeten:

    +49 2103 1419-232

    Beratung

    • in allen frauenspezifischen Themen und Anliegen
    • zu individuellen Fragen
    • zur Unterstützung in Umbruch- und Krisensituationen
    • zur Begleitung bei drohender oder erlebter Gewalt
    • zur Stärkung der Entwicklung und Selbstfürsorge und Selbstwert
    • zur Hilfe im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen
    • zur Vermittlung


    Weitere Angebote

    • Gruppen und spezielle Kurse
    • Fachvorträge
    • Schulungen und Projekte

    Die Beratung ist vertraulich, freiwillig, kostenfrei, auf Wunsch anonym, unabhängig von Nationalität und Religion und unterliegt der Schweigepflicht.
    Außerhalb der Sprechstundenzeit in Hilden können Sie Termine direkt in der Allgemeinen Frauenberatungsstelle des SKFM Mettmann e. V. wahrnehmen.

  • Geflüchtete Frauen 

    Schutz vor Menschenhandel und Ausbeutung auf der Flucht
    Zu Tausenden flüchten Frauen vor dem Krieg in der Ukraine. Viele Menschen wollen helfen - aber es gibt auch jene, die die Not ausnutzen. Polizei und Menschenrechtsorganisationen warnen deshalb vor Menschenhändlern. Hilfsorganisationen an der Grenze zwischen der Ukraine und Polen berichten von Schleppern, die gezielt junge Frauen und Kinder ansprechen. 

    Ansprechpartnerinnen vor Ort
    Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not.

    Wenn der Verdacht auf Menschenhandel oder Ausbeutung besteht, sollte immer, mit dem Einverständnis der Betroffenen, eine Fachberatungsstelle eingeschaltet werden, um Betroffenen die bestmögliche Unterstützung anbieten zu können.

  • Gesetze

    Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
    Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften. Damit handelt es sich um ein Gleichheitsrecht.

    § 5 Gemeindeordnung NRW – Gleichstellung von Frau und Mann
    Die Gleichstellung von Mann und Frau in den Kommunen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist keinen Weisungen unterlegen und kann innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes frei entscheiden.

    Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)
    Das Bundesgesetz für die Gleichstellung von Männern und Frauen in Unternehmen des Bundes (z.B. Ministerien) und Bundesgerichten. Es soll Benachteiligungen der Geschlechter verhindern.

    Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
    Das Gegenstück vom Bundesgleichstellungsgesetz. Beschreibt die Aufgaben und Befugnisse einer Gleichstellungsbeauftragten auf Landesebene und in den Kommunen. Zudem sind Handlungsweisen für die gesamte Verwaltung wiedergegeben (z.B. Formulierungen in gendergerechter Sprache.)

    Erläuterungen zum Landesgleichstellungsgesetz
    Erklärungen, häufig gestellte Fragen und Handlungsrichtlinien zum Landesgleichstellungsgesetz werden vorgegeben.

  • Gewalt an Frauen

    Gewalt hat viele Gesichter und sie begegnet uns überall: Zuhause, auf der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz. Sie beginnt nicht erst mit Schlägen. Auch Bedrohungen, Beschimpfungen und Kontrolle sind Formen von Gewalt. Wir setzen uns aktiv gegen Diskriminierung und Gewalt ein. 

    Wichtige Kontakte

    Anonyme Spurensicherung
    Wenn Sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, befinden Sie sich körperlich und psychisch in einer Ausnahmesituation. Für die Entscheidung ob Sie Anzeige erstatten möchten oder nicht, können Sie sich Zeit lassen. Wichtig ist nur, dass mögliche Tatspuren (z. B. Sperma, Verletzungen) direkt gesichert werden, damit sie möglicherweise später vor Gericht als Beweise dienen können.
    Mit der Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten (ASS) können Sie Tatspuren als Beweismittel für ein späteres Gerichtsverfahren sichern, ohne direkt Anzeige erstatten zu müssen. Die Spuren werden zehn Jahre lang anonym gelagert.


    Das Hilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen
    Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung erhalten Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr Unterstützung. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.

  • Digitale Gewalt im Kontext häuslicher Gewalt

    Mit der Digitalisierung entwickeln sich neue Formen von häuslicher Gewalt gegen Betroffene und verschärfen damit das Problem in der analogen Welt. Digitale Gewalt heißt, dass sich diese Gewalthandlungen technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (bspw. Handy, Apps, Mails) bedienen. Der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt im Kreis Mettmann hat jetzt im Anschluss an den gleichnamigen Fachtag eine Broschüre „Digitale Gewalt im Kontext häuslicher Gewalt“ für Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht. Darin finden sich Tipps für präventive Maßnahmen sowie wichtige Hilfsangebote, Anlaufstellen und Kontakte, die Betroffene unterstützen. Die Broschüre kann online auf der Seite des Kreises Mettmann heruntergeladen werden: www.hilden.de/digitalegewalt.

  • Internationaler Frauentreff

    Hildener Frauen aus verschiedenen Herkunftsländern treffen sich regelmäßig und laden zum Mitmachen ein. Sie wollen

    • den interkulturellen Austausch fördern
    • politische Bildung von Frauen und Mädchen stärken
    • sich gegen Gewalt von Frauen und Mädchen einsetzen
    • Themen besprechen, die uns beschäftigen
    • gemeinsam Projekte entwickeln und umsetzen
  • Männer